«Mein Samen ist heilig»
Aargauer Sex-Guru Max H. bleibt verwahrt – weil er keine Reue zeigt

Der Aargauer Sex-Guru Max H. will endlich wieder auf freien Fuss. Seine Gefängnisstrafe hat er zwar abgesessen, doch das Gericht ordnete eine Verwahrung an. Dagegen wehrte sich der Guru bis zum Bundesgericht. Ohne Erfolg. Denn: Er zeigt keinerlei Einsicht.
Publiziert: 01.07.2023 um 11:30 Uhr
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Der Aargauer Sex-Guru Max H. bleibt weiter hinter Gittern. Er hatte sich gegen das Urteil bis vors Bundesgericht gewehrt.
Foto: Meier Claudio

Er vergriff sich über Jahre an seinen Anhängerinnen. Dafür wurde der selbsternannte Sex-Guru Max H.* (70) am Ende verurteilt. Neun Jahre Knast wegen mehrfacher sexueller Nötigung. Inzwischen hat «Meister Soeido», wie er genannt werden will, seine Zeit abgesessen. Trotzdem kommt er nicht auf freien Fuss. Das Bundesgericht hat das Urteil des Aargauer Obergerichts bestätigt, das eine stationäre Massnahme angeordnet hatte. Die Beschwerde von Max H. wurde abgelehnt.

Der heute 70-Jährige hatte vor seiner Festnahme im Bezirk Zurzach AG eine eigene Yoga-Schule geführt. In der Meditationsgruppe bestand während Jahren eine sektenähnliche Struktur. Max H. trat gegenüber den Frauen dominant und kontrollierend auf. Fünf Frauen reichten gegen den Mann Strafanzeige ein, weil er sie während Jahren sexuell genötigt hatte. «Mein Samen ist heilig», soll H. seinen Opfern immer wieder gesagt haben.

Das Bezirksgericht Zurzach hatte den – wegen früheren Sexual-Delikten – bereits im Kanton Solothurn vorbestraften Mann im Jahr 2016 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt und eine Verwahrung angeordnet. Mit verschiedenen Beschwerden erreichte der Mann, dass das Aargauer Obergericht die Strafe auf neun Jahre reduzierte und anstelle der Verwahrung eine vollzugsbegleitende, ambulante Therapie anordnete.

Weiterhin «narzisstische Persönlichkeitsmerkmale»

Im Jahr 2021 stellte das Aargauer Amt für Justizvollzug (AJV) den Antrag auf eine stationäre Massnahme sowie eine Sicherheitshaft, bis zu einem definitiven Entscheid darüber. Das Bezirksgericht Zurzach befragte den psychiatrischen Gutachter und ordnete erneut eine stationäre Massnahme an, also eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt.

Der Gutachter hatte «keine günstige Entwicklung» festgestellt. Nach wie vor erachte Max H. sein Verhalten den Frauen gegenüber als legitim. Es lägen bei ihm weiterhin «narzisstische Persönlichkeitsmerkmale» vor und es sei nicht «von einer Änderung des Dominanzbedürfnisses» auszugehen.

Nachdem das Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichts bestätigt hatte, zog der Sex-Guru den Fall ans Bundesgericht weiter. Sein Anwalt argumentierte unter anderem damit, dass das Rückfallrisiko bei Gewalt- und Sexualstraftätern im Alter von über 70 Jahren deutlich tiefer sei.

Schwerer Eingriff in Freiheitsrechte

Das Bundesgericht bestätigte die Anordnungen der Vorinstanzen, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Das Bezirksgericht und das Obergericht hätten nicht willkürlich gehandelt, als sie die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme für zulässig erklärt hatten.

Damit wird «Meister Soeido» auch nach Verbüssung seiner Freiheitsstrafe nicht entlassen. Die weitere Therapie wird stationär weitergeführt. «Der Eingriff in seine Freiheitsrechte wiegt zweifelsohne schwer», heisst es im Urteil des Bundesgerichts.

Auf der anderen Seite stehe die offenkundig grosse Nähe der Wahrscheinlichkeit der erneuten Begehung von schweren Delikten, mit denen die «sexuelle und psychische Integrität von vulnerablen Frauen» schwer verletzt werden könnten. (SDA/jmh)

* Name der Redaktion bekannt

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