Er betäubte seine Opfer und fiel über sie her. An mindestens drei Dutzend Frauen hat sich der Serien-Vergewaltiger Markus Wenger (58) schon vergriffen. Bereits einmal verwahrt, schlug er während einer Vollzugslockerung wieder zu. Jahrzehnte lange Therapien blieben ohne Erfolg. Trotzdem hob das Bundesgericht eine Anordnung zu einer lebenslänglichen Verwahrung wieder auf. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass «eine besonders schwere Beeinträchtigung» der Opfer vorlag. Damit sei die gesetzliche Voraussetzung für eine lebenslange Verwahrung nicht erfüllt.
«Eine solche Begründung ist für die Opfer ein Hohn», sagt SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Für sie braucht es dringend eine Gesetzesanpassung. «Es muss möglich sein, einen Täter für immer wegzusperren. Aktuell ist die lebenslängliche Verwahrung eine Farce.»
Jetzt sei es an der Politik, das Gesetz so anzupassen, dass schwere Straftäter nicht mehr rauskämen. Rickli hat mehrere Vorstösse eingereicht, damit Verwahrungen strenger umgesetzt werden.
Wenger ist nicht der erste Straftäter, der um eine Verwahrung herumkommt.
Auch der bestialische Mord an Au-pair-Mädchen Lucie Trezzini 2009 endete für ihren Killer nicht mit einem endgültigen Urteil. Daniel H. * (31) schlug mit einer Hantelstange mehrmals auf die 16-Jährige ein, zertrümmerte ihren Schädel, dann schlitzte er ihr die Kehle auf. Bereits 2003 hatte er versucht, eine Frau zu töten. Zwar verurteilte ihn das Obergericht Aargau 2013 zu einer lebenslänglichen Verwahrung. Das Bundesgericht hob das Urteil jedoch später wieder auf. Die Begründung: Man könne nicht sicher sein, dass der Straftäter sein ganzes Leben lang nicht therapierbar sei.
Die gleiche Begründung griff beim Dirnen-Killer von Biel. 2010 schlitzte der Ivorer (35) der brasilianischen Prostituierten Keisse (†45) die Kehle auf. Eine lebenslange Verwahrung durch das Obergericht Bern hob das Bundesgericht im letzten Jahr wieder auf. Die Gutachter hätten den Mann zwar «als sehr gefährlichen Psychopathen» bezeichnet. Laut Urteil sagten sie aber nicht, dass er sein ganzes Leben lang nicht therapierbar sein wird. Wieder waren die Voraussetzungen für eine lebenslange Verwahrung nicht gegeben.
Max H.* (63) vergriff sich trotz Fussfesseln immer wieder an neuen Opfern. Die Staatsanwaltschaft sprach von «Hunderten Übergriffen». Der Endinger Sektenguru soll mehrere Frauen über Jahre zum Oralverkehr genötigt haben. Ende November verurteilte ihn das Zurzacher Bezirksgericht zu knapp 10 Jahren Knast. Eine Verwahrung sprach es nicht aus. «Weil ein erheblicher Teil der Delikte vor Inkrafttreten des neuen Verwahrungsrechtes begangen worden ist.»
2004 wurde die Verwahrungsinitiative mit 56,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Ziel der Initianten war es, eine Verwahrung auch lebenslang aussprechen zu können, damit Täter für immer hinter Gittern bleiben.
Doch in über zehn Jahren wurde nur ein Straftäter für immer verwahrt: Callgirl-Mörder Mike A.* (47) aus dem Thurgau.
In seiner Wohnung in Märstetten tötete er 2008 die damals 30-jährige Ladarat Chitphong mit einem Messer, packte ihre Leiche in einen Koffer und entsorgte sie in einem Waldstück. Warum das Bundesgericht seine Verwahrung nicht aufhob? Mike A. ging gar nicht erst in Berufung. (mad)
* Name der Redaktion bekannt
Das Bundesgericht hat bereits in zwei anderen Fällen - unter anderem bei Daniel H. dem Mörder des Au-Pair-Mädchens Lucie (16) - die lebenslange Verwahrung aufgehoben. Diese Begründung bezog sich jedoch auf die Unsicherheit, ob ein Verurteilter sein Leben lang untherapierbar bleibt. Zwei weitere Fälle sind rechtskräftig - beide Täter hatten auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet.
Das Bundesgericht hat bereits in zwei anderen Fällen - unter anderem bei Daniel H. dem Mörder des Au-Pair-Mädchens Lucie (16) - die lebenslange Verwahrung aufgehoben. Diese Begründung bezog sich jedoch auf die Unsicherheit, ob ein Verurteilter sein Leben lang untherapierbar bleibt. Zwei weitere Fälle sind rechtskräftig - beide Täter hatten auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet.