So machte Sex-Guru Max H. Frauen gefügig
«Mein Samen ist heilig»

Als pseudo-spiritueller «Meister Soeido» vergriff sich Max H. über Jahre an seinen Anhängerinnen. Selbst eine Freiheitsstrafe, die er mit elektronischer Fussfessel verbüssen durfte, hinderte ihn nicht an weiteren Übergriffen.
Publiziert: 18.11.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 01:11 Uhr
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Gestern, kurz vor 8.30 Uhr, Bezirksgericht Zurzach AG: Max H. (63) steigt mit Handschellen aus dem Gefängniswagen.
Foto: Claudio Meier Photography
Von Ralph Donghi

Gebückt, in Handschellen, die Jacke über den Kopf gezogen: So steigt Max H.* (63) gestern aus dem Gefängniswagen vor dem Bezirksgericht Zurzach AG.

Er steht wegen Übergriffen auf fünf Opfer (heute 33 bis 44 Jahre alt) vor Gericht. Nicht zum ersten Mal. BLICK berichtete bereits im Jahr 2004 über seine Taten. Damals führte H. in Solothurn eine Yoga-Schule. 150 Anhänger verehrten ihn als spirituellen Meister. Der aber vergriff sich an zwei seiner «Schülerinnen», wie er sie nannte. 2009 wurde H. dafür vom Solothurner Obergericht zu sechs Monaten Knast verurteilt.

Der Solothurner Strafvollzug erlaubte H. die Strafe in Freiheit, aber mit einer elektronischen Fussfessel zu verbüssen. Pikant: Selbst in dieser Zeit vergiff sich H. an Frauen.

Das wurde aber erst 2012 bekannt – und H. erneut wegen Sexualdelikten angeklagt. Er wohnte mittlerweile in Endingen AG. Im März 2015 folgte eine zusätzlich Anklage, wegen erneuten Missbrauchs. «Es waren Hunderte von Übergriffen», sagte der Staatsanwalt gestern. Die Opfer seien erniedrigt und gedemütigt worden.

Mit einer miesen Masche machte sich der Guru Frauen gefügig: In seiner Meditationsgruppe suchte er als «Meister Soeido» psychisch labile Opfer und gewann ihr Vertrauen, nannte sie «auserwählte Frau». Die Opfer fühlten sich geehrt und machten mit. Unter Druck. Der Staatsanwalt dazu: «Aus purer Angst vor der Hölle.»

Die Frauen sind bis heute traumatisiert und wollten gestern ihren Peiniger nicht sehen. Sie berichteten aber übereinstimmend von seinen Perversionen. Er habe sie an Geschlechtsteil und Brüsten gerissen, sich oral befriedigen lassen und dazu gesagt: «Mein Samen ist heilig.» Er führe zur Erleuchtung. Der Staatsanwalt: «Der Oralverkehr war an Grausamkeit kaum zu überbieten.»

H. wittert eine Verschwörung und sagte nichts. Sein Anwalt forderte einen Freispruch. Für den Staatsanwalt ist aber klar: H. verhöhnte seine Opfer. Weil eine hohe Rückfallgefahr besteht, fordert er zwölf Jahre Gefängnis plus Verwahrung.

Das Urteil folgt.

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