Der selbsternannte Sektenguru Max H.* muss wegen mehrfacher sexueller Nötigung eine Freiheitsstrafe von neun Jahren verbüssen. Das Bundesgericht hat die Strafe des Aargauer Obergerichts bestätigt, das auch eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme anordnete.
«Meister Soeido», wie sich H. auch bezeichnete, hatte zuletzt im Bezirk Zurzach eine eigene Yoga-Schule geführt. In der Mediationsgruppe bestand während Jahren eine sektenähnliche Struktur. Der heute 67-Jährige trat gegenüber den Frauen dominant und kontrollierend auf. Fünf Frauen reichten gegen den Mann Strafanzeige ein, weil er sie während Jahren sexuell genötigt hatte. «Mein Samen ist heilig» soll H. seinen Opfern immer wieder gesagt haben (BLICK berichtete).
Ambulante Massnahme statt Verwahrung
Im Juni 2018 reduzierte das Obergericht die vom Bezirksgericht Zurzach verhängte Freiheitsstrafe auf insgesamt neun Jahre. Das Obergericht ordnete - statt einer Verwahrung - eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme an. Der Mann war bereits früher im Kanton Solothurn der sexueller Nötigung schuldig befunden worden.
Gegen das Urteil des Aargauer Obergerichts wehrte sich der selbsternannte Zen-Meditationslehrer. Er wollte vor allem erreichen, dass die ambulante Massnahme aufgehoben wird. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Das Bundesgericht stützt sich - wie zuvor das Obergericht - auf zwei psychologische Gutachten.
Gutachter: H. weist einen «Dominanzfokus» auf
Die Gutachter kamen zum Schluss, dass beim Mann zwar keine psychische Krankheit vorliege. Der Geistheiler habe jedoch eine narzistische Persönlichkeit und weise einen «Dominanzfokus» auf. Die Straftaten stünden im Zusammenhang mit diesem psychischen Zustand. Die «Persönlichkeitsmerkmale mit Krankheitswert» hätten lange gedauert und zu Straftaten geführt.
So hatte der «Meister» die Opfer, die bis zu 30 Jahre jünger waren als er, dominiert und abhängig gemacht. Er baute zunächst ein Vertrauensverhältnis auf, spielte sich als Helfer und Heiler auf.
Das Tatmuster sei über viele Jahre hinweg stabil geblieben. Die Rückfallgefahr lässt sich gemäss Bundesgericht durch eine mehrjährige störungs- und deliktorientierte psychotherapeutische Behandlung relevant senken. (cat/SDA)
* Name der Redaktion bekannt