Jonas T. (24) gibt zu viel Gas und schrottet 476-PS-Mercedes – seine Ausrede
«Etwas hat mit dem Auto nicht gestimmt!»

Bei den Aussagen von Jonas T. (24) vor Gericht im Aargau müsste man sich wie in einem Auto anschnallen können. Denn: Der FCZ-Fan zerlegte einen gemieteten Mercedes AMG beim Beschleunigen aus einem Kreisel. Und fand vor Gericht, dass er nicht schuldig ist.
Publiziert: 30.05.2024 um 18:34 Uhr
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Aktualisiert: 30.05.2024 um 19:22 Uhr
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Jonas T. (24) am Donnerstag auf dem Weg ins Bezirksgericht Lenzburg AG.
Foto: Ralph Donghi
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Ralph DonghiReporter News

Die schwarze Kapuze hat er beim Gang ins Bezirksgericht Lenzburg AG ins Gesicht gezogen. Mit dabei: seine Mutter. Jonas T.* (24) ist der Autofahrer, der am 25. Juli 2022 beim Verlassen eines Kreisels in Schafisheim AG die Kontrolle über seinen gemieteten Mercedes AMG C63 verlor.

Daraufhin geriet der 476-PS-Sportwagen ins Schleudern, drehte sich und prallte gegen eine Laterne. Jonas T. und sein Beifahrer kamen mit leichten Verletzungen davon. Der Schaden am Boliden: rund 100’000 Franken.

Er hatte Führerausweis auf Probe

Der Aargauer musste sein Billett auf Probe abgeben – ein halbes Jahr nach Erhalt. Für die Kapo Aargau war klar: «übermässige Beschleunigung.»

Im Blick wehrte sich Jonas T. damals: Ein anderes Auto sei auf seine Spur gekommen, worauf er ausweichen musste. «Daraufhin musste ich beschleunigen.»

Auch noch wegen anderer Delikte angeklagt

Nun musste er sich am Donnerstag wegen qualifizierter grober Verletzung elementarer Verkehrsregeln sowie wegen Widerhandlung gegen die Betäubungs-, Waffen- und Sprengstoff-Gesetze vor Gericht verantworten.

Denn: Er soll im Monat vor dem Unfall Kokain konsumiert haben. Zudem wurden bei ihm mehrere Wochen vor dem Unfall im Auto zwei illegale Springmesser und ein Bengalfeuer gefunden – ein pyrotechnischer Gegenstand. In der Anklage steht, dass er ein «Fan des FC Zürich ist».

Erstes Gutachten: negativ

Vor Gericht sagt Jonas T. zuerst, dass er auf Provision arbeite, von seinen Eltern lebe und daheim wohne. Er müsse in die Verkehrstherapie. Ein erstes Gutachten sei negativ ausgefallen. Die Prüfung müsse er nicht mehr wiederholen, er brauche aber das Billett für die Arbeit.

Auf hochmotorisierte Autos angesprochen, kommt er in Fahrt. Bis zum Unfall «waren sie nie ein Problem». Das mit dem «Auto gestreift» habe er damals «im Schock» gesagt. Er habe «beschleunigt, aber immer noch im Rahmen». Er spricht von einem Heckausbruch. «Etwas mit dem Auto hat nicht gestimmt.»

War das ESP eingeschaltet?

Dann geht es darum, ob Jonas T. das elektronische Fahrassistenzsystem (ESP) ausgeschaltet hatte. Er verneint. Und glaubt, dass der Wagen auf 600 PS getunt war. Deshalb sei ihm dies passiert.

Zu den Messern sagt er, er habe sie zum Fischen gekauft. Zum Bengal-Feuer: «Ich wollte es an einem Geburtstagsfest im Freien zünden.» Beim Kokain kommt später aus, dass in seiner Haarprobe Reste davon gefunden wurden.

Verteidiger verlangte Freispruch

Der Verteidiger von Jonas T. verlangt eine Auswertung des Steuergerätes und ob ein Tuning vorgenommen wurde – das Gericht winkt ab. Dennoch verlangt er einen Freispruch.

Für die Staatsanwältin ist klar: Jonas T. hatte das ESP «ausgeschaltet» und «Show auf Stempel» gemacht. Doch es sei alles andere als eine «nice Show» gewesen, wie ein Zeuge sagte. Überwachungsbilder würden dies beweisen. Er habe «mindestens bis auf 70,66 km/h beschleunigt», um wohl einen Drift auszuführen.

Als Kind Autos gefahren

Als Minderjähriger hatte Jonas T. zwei verschiedene Autos gefahren – eines davon hatte er entwendet. Zudem wurde ihm der Lernfahrausweis zweimal verweigert. Die Staatsanwältin fordert total 16 Monate bedingt – weil er nicht vorbestraft ist. Zudem soll er eine bedingte Geldstrafe von 3600 Franken und eine Busse von 3800 Franken erhalten.

«Die Gefährdung war massiv und im Feierabendverkehr», sagt die Staatsanwältin. «Es gibt im Ausland Rennstrecken, wo man dies tun kann.» Zum Pyro sagt sie, dass er «als FCZ-Fan» vom Verbot wissen müsse, da solche «im Stadion gezündet» würden.

Das Gericht folgte ihren Anträgen vollumfänglich. Einzig die Busse setzte es runter auf 2000 Franken. Am Ende warnt die Gerichtspräsidentin Jonas T., da er – ausser der unbedingten Busse – eine Probezeit von zwei Jahren erhalten hat: «Sie können sich jetzt nichts mehr leisten.»

* Name geändert

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