Jetzt musste er wegen Unfall in Oberhof AG vor Gericht
Velofahrer stirbt, weil Aargauer Autolenker auf Tiktok ist

In Oberhof AG starb im Herbst 2022 ein Velofahrer bei einem Unfall. Der Lenker, der ihn tödlich verletzt, scrollte kurz vor dem Crash auf seinem Handy. Jetzt wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
Publiziert: 01.11.2023 um 13:03 Uhr
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Am Unfallort erinnert ein Velo-Shirt an das tödliche Unglück, das sich im September 2022 in Oberhof abspielte.
Foto: Tele M1

Weil sich der Fahrer (35) auf sein Handy statt auf die Strasse konzentrierte, wurde im September vor einem Jahr ein 55-jähriger Velofahrer tödlich verletzt.

Der Unfall passierte in Oberhof AG. Der damals 34-jährige Lenker erfasste mit seinem Wagen den Velofahrer, der bergaufwärts in Richtung Küttigen unterwegs war. Daraufhin wurde der Mann über das Auto geschleudert. Für den Velofahrer kam jede Hilfe zu spät – er starb noch am Unfallort.

Am Dienstag musste sich der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten. Wie Auswertungen der Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft zeigten, soll der im Fricktal wohnhafte Nordmazedonier während mehrerer Minuten auf seinem Smartphone herumgedrückt haben. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».

Fahrer soll aktiv durch Videos gescrollt haben

Der Beschuldigte habe die App Tiktok genutzt und soll durch Videos gescrollt haben. Zudem soll er sein Mobiltelefon mittels Gesichtserkennung mehrfach gesperrt und entsperrt und zwischen diversen Registerkarten gewechselt haben. «Infolge der Manipulation am Mobiltelefon war die Aufmerksamkeit des Beschuldigten ungenügend auf die Fahrbahn gerichtet», sagte die Staatsanwältin am Mittwoch vor Gericht.

Dass die Nutzung des Smartphones im Zusammenhang mit dem tödlichen Zusammenstoss steht, stritt der Angeklagte jedoch vehement ab: «Ich sehe es nicht so, dass das Handy meine Aufmerksamkeit beeinflusst hat», sagte der Angeklagte, der behauptete, dass die App im Hintergrund gelaufen sei, vor Gericht. Stattdessen sei es wegen einer «Falscheinschätzung der Gesamtsituation» zur Kollision gekommen.

Von einer Fehleinschätzung des Lenkers sprach auch der Verteidiger des Beschuldigten. Zudem soll sein Mandant sein Natel 26 Sekunden vor dem Unfall nicht mehr bedient haben. Der Beschuldigte sei deshalb wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen, eine grobfahrlässige Handlung liege jedoch nicht vor.

Lenker soll Velofahrer gar nicht wahrgenommen haben

Aufgrund von drei Zeugenaussagen schenkte das Gericht der Argumentation des Verteidigers und des Angeklagten jedoch keinen Glauben. Den Zeugen zufolge soll der Lenker den Velofahrer komplett übersehen haben.

Das Gericht kam deshalb zum Schluss, dass der Autolenker «im Blindflug unterwegs» war. Daher sei es irrelevant, ob der Angeklagte im Moment des Unfalls sein Smartphone benutzt habe oder nicht.

Nichtsdestotrotz sprach das Gericht den Lenker im Sinne der Anklage der Staatsanwaltschaft schuldig. Ins Gefängnis muss der Beschuldigte aber nicht: Das Bezirksgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Von der Busse von 4000 Franken, welche von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde, sah das Gericht jedoch ab. Der Lenker sei mit der Schuld, die er auf sich geladen habe, bereits genug bestraft. (dzc)

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