Selbst ein Mail kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Das musste ein Arbeitsvermittler aus dem Kanton Aargau nun lernen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Was war passiert?
Ein arbeitssuchender Handwerker hatte sich an die Vermittlungsagentur gewandt. Die Agentur konnte ihm direkt eine passende, temporäre Stelle besorgen. So weit, so gut.
Das Problem: Der Handwerker und sein Arbeitsvermittler (33) konnten sich nicht leiden. Es kam nur drei Tage nach Vertragsbeginn zum Streit, unter anderem ging es um die Bezahlung eines Pensionszimmers und den Arbeitsvertrag, wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hervorgeht.
Telefonbelästigung und E-Mail-Terror
Immer wieder telefonierten die beiden Männer miteinander. Der Arbeitsvermittler machte darin klar, dass dem Handwerker durch ausstehende Bezahlungen Probleme entstehen könnten.
An einem Tag versuchte es der Vermittler ganze 18 Mal den Handwerker zu erreichen – ohne Erfolg. Dann folgte eine aggressive Mail, die schliesslich zu dem Gerichtsprozess führte. «Ich werde dich finden und dann gnade dir Gott», wetterte der Vermittler darin. Und weiter heisst es: «So eine Schei... wie dich habe ich selten bis nie erlebt!» Der Handwerker solle endlich den Schlüssel zum Hotel zurückbringen. «Dann kommst du noch gut davon, ansonsten mach ich persönlich, dass es nie mehr gut kommt für dich», droht er und schickt die Nachricht ab.
1600 Franken Busse
Der Handwerker fühlte sich daraufhin eingeschüchtert. «Er nahm die Äusserung des Beschuldigten sehr ernst, fühlte sich in seinem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt und hatte Angst», heisst es im Strafbefehl, wie die «Aargauer Zeitung» weiter berichtet.
Am Ende wurde der Arbeitsvermittler wegen Drohung, Beschimpfung und dem sogenannten Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu 1600 Franken Busse und 800 Franken Strafbefehlsgebühr verurteilt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 150 Franken, 6000 Franken insgesamt, wird auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. (nad)