Absurde Privatauto-Vorschrift soll verschwinden
Bund zwingt Grenzgänger zum Umsteigen

Grenzgänger dürfen ihr Privatauto nicht für die Arbeit benützen. Für die Betroffenen bedeutet das teilweise absurde Umwege. Nun soll die Vorschrift abgeschafft werden.
Publiziert: 20.02.2023 um 09:05 Uhr
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Aktualisiert: 20.02.2023 um 14:20 Uhr
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Grenzgängerinnen und Grenzgänger dürfen ihr Privatauto in der Schweiz nicht für die Arbeit benutzen.
Foto: Keystone

«Das versteht kein Mensch», sagt Cornelia Clavadätscher Grob. Sie vermietet im Oberengadin Ferienwohnungen. Für die Reinigung hat sie rund 30 Grenzgängerinnen aus Italien angestellt. «Wir finden für diese Region einfach keine Schweizer», sagt sie zur «Gewerbezeitung».

Das Problem: Wenn die Frauen aus Italien losfahren, dürfen sie die Ferienwohnungen nicht direkt anfahren. Sie müssen erst zum Firmensitz und in einen Firmenwagen wechseln – selbst wenn die Wohnung auf dem Weg liegt.

Der Grund ist die Schweizer Zollverordnung. Grenzgänger und Wochenaufenthalter dürfen ihr Privatauto nur für den Eigengebrauch in der Schweiz nutzen.

Neue Fahrzeuge anschaffen

«Das frisst viel Zeit – und ist ökologischer wie wirtschaftlicher Blödsinn», kritisiert Clavadätscher Grob in der «Gewerbezeitung». Bis zu einer Kontrolle im vergangenen Sommer nutzten ihre Angestellten den Privatwagen. «Wir entschädigen sie für die Fahrt.»

Jetzt musste sie ihre Reinigungskräfte anders organisieren und Fahrzeuge anschaffen. Ein grosser Aufwand. Denn Parkplätze sind rar und in der Nebensaison werden die Autos nicht gebraucht.

Clavadätscher Grob ist nicht die Einzige, die von diesem Problem betroffen ist: Auch Bauleiter aus dem Ausland dürfen die Baustelle nur mit Geschäftsauto besichtigen, nicht mit dem eigenen Wagen, wie es im Bericht heisst.

Politik arbeitet an Lösung

Geht es nach dem Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid (53), soll das bald anders sein. Er will das Gesetz ändern und erlauben, dass Grenzgänger und Wochenaufenthalter ihr Auto auch in der Schweiz geschäftlich nutzen dürfen. «Mit über 360'000 Grenzgängerinnen, die in der Schweiz beschäftigt sind, stellt dieses Problem unzählige Arbeitnehmende und Schweizer Firmen vor finanzielle, logistische und rechtliche Herausforderungen», schreibt er in der Begründung.

Es würden Arbeitsabläufe behindert und verlangsamt, und es könne zu erheblichen Mehrkosten für die Betriebe kommen, führt er weiter aus.

Und tatsächlich ist auch der Bundesrat für eine Anpassung des Gesetzes. Der Ständerat hat ihm im Dezember vergangenen Jahres zugestimmt. Nun muss nur noch der Nationalrat sein Okay geben. (bro)

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