Dass Väter es mit der Sicherheit ihrer Kinder nicht immer allzu ernst nehmen, wird in vielen Hollywoodfilmen komödiantisch in Szene gesetzt. Weniger witzig ist es, wenn Papas in der Realität gedankenlos handeln. So geschehen am Mittwoch in Baden AG. Ein Mann war am Morgen mit einem E-Roller unterwegs. Auf seinem Rücken: ein Baby.
Leserreporter-Bilder zeigen, wie es in einer Trage steckt und sich an den Erwachsenen krallt. Auf seinem Kopf ist ein viel zu grosser Velohelm zu sehen. Schutz sehe anders aus, findet der Leserreporter. Das Manöver hält er für «absolut verantwortungslos, fahrlässig und gefährlich». Das fanden auch andere Autofahrer und versuchten, den Roller-Papa zu stoppen. Mehrere Lenker hätten gehupt, doch der Mann mit dem Baby auf dem Rücken habe nicht reagiert. «Dem war das völlig egal», so der Leserreporter weiter. Unbeirrt fuhr der Mann samt Baby davon. Da es sich um einen E-Roller handelt, gab es auch kein Kontrollschild.
Wut im Strassenverkehr
Es braucht einen speziellen Kindersitz
Die Kantonspolizei Aargau hat keine Kenntnis von dem Vorfall. «Eine solche Transportweise ist nicht erlaubt und stellt eine Gefahr für das Kleinkind dar», sagt Kapo-Sprecher Marco Roduner zu Blick. Hätte eine Patrouille den E-Roller bemerkt, hätten sie den Mann sofort gestoppt.
Mehr Nachrichten aus dem Kanton Aargau
Denn: Was erlaubt ist und was nicht, wird klar in der Verkehrsregelverordnung geregelt. Darin heisst es: «Ein Kind unter sieben Jahren darf nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitgeführt werden.» Ebenfalls ist dort vorgegeben, dass «Mitfahrer auf Motorrädern, motorradähnlichen Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen» rittlings zu sitzen haben und Trittbretter oder Fussrasten benutzen müssen.
Polizei-Sprecherin Cornina Winkler ergänzt am Donnerstag: «Da unklar ist, wie alt das Kind ist, kann aktuell nicht abschliessend beurteilt werden, wie weit das Kind durch diese Transportweise zusätzlich gefährdet wurde.» Jetzt sucht die Polizei nach dem Roller-Fahrer. «Um den genauen Sachverhalt und die rechtlichen Gegebenheiten zu klären, hat die Polizei die Ermittlungen zur tatverdächtigen Person eingeleitet.»