Im Kanton Aargau erhalten Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Menschen und Schutzsuchende aus der Ukraine ab März insgesamt 8.50 Franken pro Tag für den Kauf von Lebensmitteln. Das sind 50 Rappen mehr als bisher. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt.
Die Erhöhung der Ansätze in der Asylsozialhilfe ermögliche «den (Teil-)Ausgleich der Teuerung bei den Lebensmitteln», teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Der Grosse Rat hatte im November bei der Beratung des Voranschlags 2024 mit 71 zu 64 Stimmen beschlossen, den Ansatz um einen halben Franken zu erhöhen. SVP und FDP waren gegen die Erhöhung – ebenso der Regierungsrat.
Kleidergeld in Höhe von 20 Franken
Die Anpassung führt zu Mehrkosten von rund 1,1 Millionen Franken pro Jahr. Im Aargau leben 8500 Asylsuchende. Der im schweizweiten Vergleich tiefe Ansatz von 8 Franken pro Tag gilt seit dem Jahr 2018. Das Parlament hatte damals den Betrag um einen Franken gekürzt – weil der Kanton sparen wollte.
Zum Verpflegungsgeld in der Asylsozialhilfe von 8.50 Franken pro Tag kommt ein Franken Sackgeld pro Tag hinzu. Einmal pro Monat erhalten die Menschen ein Kleidergeld von 20 Franken.