Im August 2023 kam die gebürtige Brasilianerin noch einmal glimpflich davon. Obwohl die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die knapp über 40-Jährige wegen mehrfachen Betrugs angeklagt hatte, verurteilte sie Gerichtspräsident Raymond Corboz «nur» wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialversicherungsleistungen in einem leichten Fall.
Da die ihr vorgeworfene Tat mehr als drei Jahre zurücklag, war die Verjährungsfrist für eine Bestrafung abgelaufen. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, sollte das Verfahren eingestellt werden.
17'000 Franken kassiert
Angeklagt wurde die Aargauerin damals, da sie zwischen März 2019 und November 2019 unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen hatte. Obwohl sie mehrere Temporärstellen hatte, etwa bei Vebego, Adecco oder Randstad, verneinte sie auf dem RAV-Antragsformular, bei einem oder mehreren Arbeitgebern zu arbeiten. So kassierte die Frau neben ihrem Verdienst aus den Jobs insgesamt rund 17'000 Franken.
Richter Corboz hatte die Angaben der Frau als einfache Lügen deklariert – sie habe damit rechnen müssen, bei einer Datenkontrolle aufzufliegen. Sie habe daher nicht arglistig gehandelt und somit den Tatbestand des Betruges nicht erfüllt.
Das sieht die Staatsanwaltschaft anders und erhob Einsprache. «Die Arbeitslosenkasse hat keine Kapazität, die Angaben der Antragsteller unmittelbar auf deren Richtigkeit zu überprüfen», schreibt sie laut der «Aargauer Zeitung» in ihrer Beschwerde. Der Fall ging deshalb ans Obergericht – das sich dieser Argumentation anschloss.
Fall erneut vor Bezirksgericht
Denn das Obergericht wertet die falschen Angaben der Aargauerin nicht als Lüge, sondern als Arglist. In der Begründung heisst es gemäss der Zeitung: «Die Beschuldigte hat insgesamt neun Formulare falsch ausgefüllt. Dass dies wegen Sprachproblemen der Fall gewesen sein soll, ist nicht glaubhaft, hätte sie bei der Arbeitslosenkasse bei Unklarheiten doch nachfragen können.»
Die Tatsache, dass die Frau einige Jobs korrekt angegeben habe, lasse darauf schliessen, dass sie auch den Rest des Formulars verstanden habe. Es handle sich daher um Betrug – und dieser verjährt erst nach 15 Jahren.
Somit heisst das Obergericht die Beschwerde gut und weist die Angelegenheit zur weiteren Behandlung an das Bezirksgericht Bremgarten zurück. Diesen Entscheid kann die Brasilianerin erst noch vor dem Bundesgericht anfechten. (gs)