Als er seinen Job verlor, meldete sich ein Serbe aus Männedorf ZH arbeitslos. Beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wurde er darüber aufgeklärt, dass er angeben muss, sollte er sich etwas dazuverdienen. Doch genau das tat der Handwerker nicht. Über drei Monate erledigte er für eine Firma Aufträge und bekam dafür natürlich Geld. Und nicht gerade wenig: mehr als 10'000 Franken.
Als er das nächste Mal arbeitslos wurde, gab er die Nebeneinkünfte an, doch meldete nicht die korrekte Summe. In Wahrheit hatte er viel mehr verdient. Insgesamt zahlte die Arbeitslosenkasse so 13'700 Franken zu viel, wie die «Zürichsee Zeitung» berichtet.
«Schwerer persönlicher Härtefall»
Der Schwindel flog schliesslich auf und der Serbe wurde von der Staatsanwaltschaft See/Oberland per Strafbefehl verurteilt. Er muss eine Busse von 2400 Franken zahlen plus die Verfahrenskosten, die sich auf 4000 Franken belaufen.
Damit kommt der Handwerker mit einem blauen Auge davon. Denn: Laut Gesetz droht bei einem solchen Vergehen der Landesverweis. Die Staatsanwaltschaft drückte ein Auge zu, da ein «schwerer persönlicher Härtefall» vorliegt, wie es im Strafbefehl heisst.
Der Mann lebt, seit er drei Jahre alt ist, in der Schweiz, und hat so gut wie keine Verbindung zu seinem Heimatland. Zudem leben seine Eltern und Geschwister ebenfalls in der Schweiz. Und er plane, mit seiner Frau eine eigene Familie zu gründen. Im Strafbefehl heisst es, dass der Handwerker deswegen schon «am Üben» sei, wie die «Zürichsee Zeitung» berichtet. (jmh)