«Es war ein spontaner Entscheid»
Dieb richtet für 100 Franken riesigen Schaden an

Diese Aktion hat für einen Zuger ein teures Nachspiel: Ein 25-Jähriger brach im vergangenen Jahr einen Tankstellen-Automaten auf und verursachte einen grossen Sachschaden. Jetzt stand er vor Gericht.
Publiziert: 01.06.2024 um 10:37 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2024 um 06:55 Uhr
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Der Vorfall ereignete sich an einer Tankstelle in Suhr. (Symbolbild)
Foto: Thomas Meier
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Janine EnderliRedaktorin News

Für eine Beute von 100 Franken brach ein Zuger (25) im März 2023 einen Tankstellenautomaten auf und richtete dabei einen Schaden von 26’300 Franken an. Der Fall wurde kürzlich vor dem Aargauer Bezirksgericht verhandelt, wie die «Aargauer Zeitung (AZ)» berichtet. 

Obwohl der gelernte Sanitärinstallateur gewusst haben soll, dass sich nur 100 Franken in dem Tresor befanden, beschädigte er das Gerät in Suhr AG mit schwerem Werkzeug. Weil der Dieb im Anschluss mit überhöhter Geschwindigkeit über die A1 fuhr und sein Fahrstil einer Polizeipatrouille auffiel, wurde dieses noch am selben Tag sichergestellt. 

Wilde Autofahrt verrät ihn

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen vor, während seiner Fahrt «ohne bestimmten Grund mindestens fünfmal» den Fahrstreifen gewechselt haben. Dabei setzte er keinen Blinker. Zudem überfuhr er eine doppelte Sicherheitslinie, heisst es weiter. 

Bei der anschliessenden Kontrolle fanden die Polizisten einen Schraubenzieher, ein Brecheisen, drei abgebrochene Stücke eines Bohrers und einen Schliesssstift für den Tankstellenautomaten, schreibt die «AZ». Den Beamten war schnell klar, dass der 25-Jährige für die Tat in Suhr infrage kommen könnte. Daraufhin verbrachte er 23 Tage in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Beschuldigter: «Es war ein spontaner Entscheid»

Vor Gericht gab der Zuger zu, den Automaten aufgebrochen zu haben. Auf die Frage, warum er einen solch hohen Schaden für vergleichsweise wenig Geld in Kauf genommen hatte, sagte er: «Ich weiss es nicht, es war ein spontaner Entscheid.» Auch den häufigen Spurwechsel gibt er zu: «Ich bin gefahren wie ein Idiot.»

An das Überfahren einer Sicherheitslinie könne er sich jedoch nicht erinnern. Deshalb plädierte der Verteidiger des jungen Mannes auch darauf, ihn von diesem Anklagepunkt freizusprechen. Es gebe schlicht keine Beweise dafür. Der Anwalt fordert vom Richter, seinen Mandanten statt einer Freiheitsstrafe zu einer Geldstrafe zu verurteilen. 

Das Gericht, unter Vorsitz von Gerichtspräsident Reto Leiser, verurteilte den jungen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Franken und einer Busse von 600 Franken. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten übernehmen.

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