Es sind gefährliche Szenen, die ein Blick-Leser letzten Freitag gefilmt hat: Zwischen Oberwil-Lieli AG und Unterlunkhofen AG schleppt ein blauer Traktor einen riesigen Baum hinter sich her. Das tonnenschwere Teil wird direkt auf dem Strassenbelag transportiert. Der Baum schwenkt während der Fahrt hin und her und droht mehrmals auf die Gegenfahrbahn zu rutschen.
Die Kantonspolizei Aargau sagte, dass es sich beim vorliegenden Fall «um eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln» handeln dürfte, da eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer offensichtlich sei. Ein solcher Transport sollte mit einem Langholzfahrzeug erfolgen.
Ein ehemaliger Gemeinderat
Jetzt zeigen Recherchen von Blick: Bei der Person auf dem Traktor soll es sich um einen bekannten Landwirt aus der Region handeln. Zudem soll er jahrelang Gemeinderat im Bezirk Bremgarten AG gewesen sein. Im Dorf wird er als redefreudig beschrieben. Er sei auch schon im regionalen Fernsehen aufgetreten.
Aus dem nahen Umfeld des mutmasslichen Traktor-Fahrers ist zum Vorfall zu hören, dass er nur schnell in den Wald wollte, um eben diesen Baumstamm zu holen. Dies, weil jemand in der Familie etwas baue und dafür ein bisschen zu wenig Holz geliefert bekommen habe. Die Fahrt sei nur wenige Hundert Meter lang gewesen, und er sei langsam gefahren. Die Wut in der Familie ist offenbar vor allem auf die Person gross, die das Video von der Fahrt gemacht hat.
Ermittlungen wurden aufgenommen
Der mutmassliche Traktor-Fahrer selbst reagierte nicht auf Anfragen von Blick. Auch der Mann, der das Video gemacht hat, möchte sich nicht zum Fall äussern.
Inzwischen hat die Kantonspolizei Aargau die Ermittlungen zum Fall aufgenommen. «Wir klären nun mit der Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen», sagt Kapo-Sprecherin Corina Winkler zu Blick. Teil der Abklärungen sei, ob das private Video in den strafrechtlichen Ermittlungen verwendet werden darf.
Video selten Beweismittel in Strafverfahren
Die Schwierigkeit für die Ermittlungsbehörden ist: Solche Videos, die im öffentlichen Raum aufgenommen wurden, werden nur in seltenen Fällen als Beweismittel in Strafverfahren zugelassen – ausser es ist darauf etwa ein schweres Kapitalverbrechen zu sehen. Zudem verstösst in der Regel bereits das Aufnehmen von Personen oder Fahrzeugkennzeichen gegen den Datenschutz und verletzt damit die Persönlichkeitsrechte.
Bei der Aargauer Staatsanwaltschaft hat man derweil ebenfalls Kenntnis vom Video mit dem Baumstamm. Und: «Auf den ersten Blick ist es durchaus möglich, dass eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen wurde», sagt Sprecher Adrian Schuler zu Blick. Dies, «weil die Person am Steuer eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern hervorgerufen haben könnte».
Ob tatsächlich ein Verfahren gegen den Traktor-Fahrer eingeleitet und er dazu befragt wird, können Polizei und Staatsanwaltschaft noch nicht sagen. Die Ermittlungsbehörden suchen noch Personen, die etwas zum Video, zum Vorfall oder zu den beteiligten Personen sagen können. Eine Anzeige gegen den mutmasslichen Traktor-Fahrer ist bei der Polizei bis jetzt nicht eingegangen.