Eine Fahrschülerin am Steuer eines Fahrschulautos ist nichts Besonderes. Wenn die Polizei aber dieses Auto wegen «erhöhter Unfallgefahr» aus dem Verkehr zieht, schrillen die Alarmglocken. Im Bezirk Baden im Kanton Aargau war dies im vergangenen Frühling der Fall.
Wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden hervorgeht, befand sich das Auto des Badener Fahrlehrers in einem derart schlechten Zustand, dass eine «erhöhte Unfallgefahr» bestand. Deshalb und weil eine Fahrschülerin mit einem solchen Fahrzeug unterwegs war, wurde der Fahrlehrer mit 800 Franken gebüsst.
Busse, aber kein Berufsverbot
«Wir haben kein Verständnis dafür, dass sich eine Person, welche Regeln schulen sollte, sich selbst über solche hinwegsetzt», sagt Michael Gehrken, Präsident von L-drive, der Dachorganisation der Fahrlehrer in der Schweiz. Sinn und Zweck der professionellen Fahrausbildung sei die Verkehrssicherheit. Dazu gehöre die Einhaltung der technischen Vorschriften ebenso wie die Regel, ein Fahrzeug betriebssicher zu halten, so Gehrken.
Sanktionsmassnahmen werden jedoch nicht von L-drive, sondern vom Strassenverkehrsamt ergriffen. Und der Fahrlehrer kommt in diesem Fall noch glimpflich davon. Nach Rücksprache mit diesem bestätigt ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Aargau: «Gemäss unseren Informationen erfüllt der vorliegende Fall die Kriterien für ein Berufsverbot nicht». (gs)