Es ist kaum zu glauben, dass jemand zwischen diesen Müllbergen leben konnte. Sogar erfahrene Reinigungskräfte sind mit der Situation in einer Wohnung in Baden AG überfordert, wie man im Video von Tele M1 nur unschwer erkennen kann.
Die vier Wände gehören FDP-Grossrat Adrian Schoop (38). Er selber hauste aber nicht dort. Der Mieter, ein Sozialhilfe-Bezüger, hat eine Beiständin vom Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD). Trotzdem konnte die Situation derart ausarten. Und Schoop ist selber geschockt über die Ausmasse.
Beim Eintreten in die vermüllte Wohnung schiebt der 38-Jährige mit der Tür Mülldosen aus dem Weg und zum Vorschein kommt der einzige Fleck Boden, der nicht von Müll bedeckt ist. Sogar gerüstet mit einer FFP2-Maske, kämpft er mit dem Erbrechen.
Toilette derart verstopft, dass Wasser über den Rand lief
Wie übel es in der Wohnung tatsächlich ausschaut, wurde erst vergangenen Freitag klar, als plötzlich Wasser unter der Türe herausfloss. Der Hausabwart, der zur Hilfe kam, musste feststellen, dass die Toilette derart verstopft war, dass das Wasser über den Rand lief.
Der Hausabwart informiert daraufhin sofort den Räumungsdienst, der am selben Tag noch vorbeikam. Der Mieter war zu diesem Zeitpunkt noch in der Wohnung. «Im ersten Moment habe ich gar nicht realisiert, dass er hier drinnen gewohnt hat. Ich habe auch ‹Hallo› gesagt, aber er hat nur auf den Boden geschaut, nicht reagiert und hat in seiner eigenen Welt gelebt. Man hat wirklich gemerkt, dem geht es nicht gut», sagt Hausabwart Dejan Cavara. Später wurde der Mieter von der Polizei abgeholt und in ein betreutes Heim gebracht.
Kritik an KESD und Sozialstaat
Schoop kann nicht verstehen, dass die Behörden von den Zuständen in der Wohnung nichts wussten. «Wir geben für den Sozialstaat alleine auf Bundesebene fast 30 Milliarden Franken aus. Eine unglaublich hohe Summe. Da erwarte ich, dass die Personen ihre Aufgabe richtig machen und Hinweisen nachgehen.», so der FDP-Grossrat zu Tele M1.
Dabei informierte bereits Ende April die Liegenschaftsbesitzerin die KESD, dass es aus der Wohnung stinkt. Die Beiständin nahm danach mit dem Mieter Kontakt auf, doch dieser beteuerte, dass der Gestank nicht aus seiner Wohnung käme. Besucht wurde der Mieter aber nicht. Aber warum? «Unsere Klienten sollen nach einer gewissen Zeit, wenn möglich, wieder ein selbstständiges Leben führen können. Bei Urteilsfähigkeit eines Klienten gibt es keine rechtliche Grundlage, die Wohnung der betroffenen Person durch die Beistandsperson zu betreten. Die genannte Berufsbeistandsperson hat ihren Auftrag unserer Ansicht nach korrekt ausgeführt», schreibt die KESD in der schriftlichen Stellungnahme an «Argovia Today».
Wie teuer die Räumung am Ende ist, bleibt noch abzuwarten. Auch, wer die Kosten schliesslich tragen muss. Ob nun Schoop oder doch der KESD.