Bauern zu Tode gequält
Kleine Verwahrung für Folter-Mörder von Birmenstorf AG

14 Jahre nach dem Mord an einem schwulen Gemüsebauer stand der Haupttäter erneut vor Gericht. Weil er nach wie vor eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, wird der Türke nun verwahrt.
Publiziert: 01.04.2022 um 10:46 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2022 um 14:14 Uhr
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Ismet L. kommt in eine stationäre Massnahme. Das wurde nun am Bezirksgericht Baden entschieden.
Foto: Niklaus Wächter

Im Sommer 2008 starb Jochen K.* († 65) einen qualvollen Tod. Die beiden Kokain-Konsumenten Ismet L.* (36) aus Brugg AG und Hasan R.* (41) aus Baden AG misshandelten und töteten ihn in seinem Bauernhaus in Birmenstorf AG. Dafür wurden die beiden Männer wegen Mordes, versuchter Brandstiftung und mehrfachen Raubes verurteilt. L. zu 20 Jahren Knast, sein Komplize zu 17 Jahren. Auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte lebenslange Verwahrung für L. wurde verzichtet.

Weil ihnen jemand erzählte, Jochen K. sei reich, beschlossen sie gemeinsam, ihn auszurauben. «Ich wollte einen grossen Coup landen, ohne zu arbeiten viel Geld haben», so die Erklärung von L. damals.

Die beiden Türken hatten bereits lange Vorstrafenregister. Bei ihren Verbrechen ging es immer wieder um Geld. Sie überfielen ihr Opfer und fesselten es an einen Stuhl. Nachdem ihnen klar geworden war, dass es hier nicht viel zu holen gab, schlugen sie mit einer Pistole auf den Kopf des Bauern.

Massnahme kann um weitere fünf Jahre verlängert werden

Inzwischen sind 14 Jahre vergangen. Der 36-Jährige könnte damit in sechs Jahren freikommen. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen eine stationäre Massnahme, auch kleine Verwahrung genannt, gefordert. Dabei handelt es sich um eine Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen. Sie ist auf fünf Jahre angelegt und kann nach Ablauf jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden. Und so stand der Türke erneut vor dem Bezirksgericht Baden, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Beim Prozess wurde klar, dass L. sich während seiner Zeit im Gefängnis schwertat. Er eckte oft an, die Therapie zeigt nur wenig Wirkung. Die stationäre Massnahme solle ihm helfen, die Therapie erfolgreich weiterzuführen.

Zwei schwere Persönlichkeitsstörungen

Er sei weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit, wie die Fallverantwortliche vom Amt für Justizvollzug bei dem Prozess ausführte. So seien bei dem Verurteilten zwei schwere Persönlichkeitsstörungen festgestellt worden. Es sei aber noch nicht zu spät, diese Störungen zu beheben. «Heute haben wir die Möglichkeit, massgeblich am Ruder zu drehen, damit ihm in Zukunft doch noch die Möglichkeit zuteilwird, in Freiheit leben zu können», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

L. selber erklärte vor Gericht, dass er sich nicht als eine Gefahr für die Gesellschaft sehen würde. Zudem habe er Bedenken, dass eine Therapie länger dauern könnte als seine eigentliche Haftstrafe, die ja im Jahr 2028 enden würde. Am Ende entschied das Gericht: L. kommt in eine stationäre Massnahme. Als Begründung wurde erklärt, dass die ambulante Therapie gescheitert sei und die Rückfallgefahr weiterhin hoch sei. Dies soll sich nun durch die kleine Verwahrung ändern.

* Namen geändert


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