Auf einen Blick
Joaquim Barbosa (62) aus Aarburg AG fühlt sich ungerecht behandelt und ist wütend
Polizei behauptete, er habe während der Fahrt telefoniert
Barbosa wehrte sich und muss nun 350 Franken weniger bezahlen
Joaquim Barbosa (62) fühlt sich ungerecht behandelt. «Ich kam in eine Verkehrskontrolle der Regionalpolizei Zofingen AG», sagt der Gipser aus Aarburg AG. Und: «Der Polizist behauptete, dass ich während der Fahrt am Handy gewesen sei. Doch das stimmte gar nicht!»
Passiert ist es am 21. Februar 2024, kurz nach 11 Uhr. Barbosa war bei einem Kunden und ist mit seinem Lieferwagen auf dem Heimweg. «Plötzlich nahm mich die Polizei bei einer Bushaltestelle in Oftringen heraus», erzählt er.
Barbosa findet: «Das war nicht fair»
Dann geschieht, was ihn wütend macht. «Der Polizist behauptete, ich sei während der Fahrt am Telefon gewesen», sagt er. Er habe entgegnet, dass er «wirklich nicht» am Telefon gewesen sei. Nur: «Er hat mir einfach nicht geglaubt, obwohl ich zwei andere Vergehen gleichzeitig zugegeben hatte.» Die anderen Vergehen: Barbosa war nicht angeschnallt, womit er sich selber gefährdet hat – und die Abgaskontrolle seines Autos war nicht mehr aktuell.
Doch der Polizist bleibt dabei. «Er sagte, dass sein Arbeitskollege mich mit dem Handy am Ohr gesehen habe», so Barbosa weiter. Und: «Ich würde nun eine Grossanzeige erhalten.» Zudem habe ihm der Polizist gesagt, er könne ja eine Einsprache machen. Das tut Barbosa und schreibt noch vor Ort auf die Erklärung: «Natel nein».
Es folgte ein Strafbefehl
Am 10. Juni 2024 erhält Barbosa von der Staatsanwaltschaft schliesslich einen Strafbefehl! Er muss 1300 Franken zahlen – 800 Franken Busse und 500 Franken Strafbefehlsgebühr. «Unfassbar», findet Barbosa.
Der Büezer befand sich in der unangenehmen Situation, dass die Polizei nicht seine Schuld zu beweisen hatte – sondern er seine Unschuld beweisen musste. «Die können einfach etwas erfinden – und es ist mein Problem, ob und wie ich beweisen kann, dass die Behauptung nicht stimmt!»
Doch das will Barbosa nicht akzeptieren. Er hat darum Einsprache gemacht und sich bei seinem Mobilfunkanbieter einen Auszug bestellt. Resultat: «Ich konnte beweisen, dass ich zu jenem Zeitpunkt nicht am Handy war.»
Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt Blick: «Nach erneuter Überprüfung der Sachlage sind wir zum Schluss gekommen, dass nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden konnte, dass eine effektive Verwendung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung vorgenommen wurde.»
Dann kam die Einstellungsverfügung
Schliesslich erhält Barbosa betreffend Handy am Steuer am 8. Juli 2024 die Einstellungsverfügung. Die Gesamtbusse wird auf 450 Franken heruntergesetzt. Die Strafbefehlsgebühr von 500 Franken bleibt unberührt. Immerhin: Der Kanton übernimmt die Verfahrenskosten, welche durch die Einsprache entstanden sind. Nur: Barbosa wird keine Entschädigung ausgerichtet. Warum nicht?
Schuler: «Eine Polizeikontrolle und der Erhalt eines Strafbefehls stellen keine schwere Verletzung in die persönlichen Verhältnisse dar.» Deshalb gäbe es auch keine Zahlungen betreffend Aufwand oder Genugtuung. Und sowieso: Den Aufwand, eine falsche Behauptung der Polizei zu widerlegen, habe Barbosa ja «freiwillig» auf sich genommen.
«Man hätte mir einfach von Anfang an glauben können»
Der zweifache Familienvater schüttelt den Kopf: «Ich bin seit 14 Jahren selbständig und habe nichts gegen die Polizei. Aber so schikaniert wurde ich noch nie.» Zumindest eine Entschuldigung hätte er erwartet.
Dazu sagt Schuler: «Die beschuldigte Person hat bei einer erneuten Überprüfung betreffend Handy am Steuer ja Recht erhalten. Es handelt sich um einen korrekten Ablauf eines Strafverfahrens.»
Barbosa bleibt dabei: «Die Polizei erfand einen Vorwurf – aber ich musste meine Unschuld beweisen. Das gibt mir kein gutes Gefühl!»