Lebenslange Verwahrung
Mörder von Marie (†19) legt erneut Berufung ein

Im März wurde Claude Dubois (40) zu einer lebenslangen Verwahrung verurteilt, im November blitzte der Mörder von Marie mit seiner ersten Berufung ab. Nun zieht er das Urteil weiter ans Bundesgericht.
Publiziert: 17.01.2017 um 13:59 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 09:35 Uhr

Der wegen dem Tötungsdelikt an Marie (†19) zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilte Claude Dubois (40) zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Der Rekurs folgt vier Monate nach der Bestätigung der Höchststrafe durch das Waadtländer Kantonsgericht.

Das Kantonsgericht hatte am 2. September den Schuldspruch des Regionalgerichts bestätigt. Der Wiederholungstäter wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt.

Dubois wurde erneut wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Dieses Urteil wird vom 40-jährigen Schweizer nun angefochten, wie das Bundesgericht am Dienstag den akkreditierten Medien mitteilte.

Der Hauptpunkt der Beschwerde betrifft die lebenslängliche Verwahrung. Der Rekurs war seit längerer Zeit erwartet worden, die Anwälte des verurteilten Schweizers hatten sich seit der Urteilseröffnung im September nicht mehr zur Frage geäussert.

Marie entführt und getötet

Claude Dubois hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne VD in ein Auto gezerrt und entführt. In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe in Hausarrest (BLICK berichtete).

Die 19-jährige Marie wurde von Claude Dubois ermordet.
Foto: BLI_2014_05_08

Denn Dubois hatte bereits 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. (SDA/kra)

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