Mörder von Marie (†19) blitzt mit Berufung ab
Dubois bleibt lebenslang verwahrt

Das Gericht verurteilte Claude Dubois im März zu einer lebenslangen Verwahrung. Der Mörder von Marie legte jedoch Berufung ein – und blitzte heute mit seinem Begehren ab.
Publiziert: 02.09.2016 um 16:43 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:11 Uhr
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Er soll sein restliches Leben hinter Gittern verbringen: Claude Dubois (40) wurde im März vom Strafgericht Renens VD zu einer lebenslangen Verwahrung verurteilt (BLICK berichtete). Doch der Mörder und seine Verteidigung legten Berufung ein und forderten gestern am Kantonsgericht in Lausanne die Aufhebung der Höchststrafe.

Heute folgte das Urteil – und dieses fiel zu Ungunsten Dubois' aus. Das Gericht bestätigte die Höchststrafe für den Mörder von Marie (†19). Damit ist klar: Er bleibt lebenslang verwahrt.

Der Angeklagte war bei der Urteilseröffnung am Freitagnachmittag vor Kantonsgericht nicht anwesend. Sie habe eine Stunde vorher einen Anruf vom Gefängnis erhalten, dass er nicht kommen werde, sagte die Gerichtspräsidentin zu Beginn der Urteilseröffnung in Lausanne.

Darin betonte sie die sehr hohe Gefahr für eine Wiederholungstat beim 40-jährigen Angeklagten. Nach Angaben der psychiatrischen Gutachter weise dieser eine schwere dissoziale Störung auf, so dass er dauerhaft nicht therapierbar sei

Verwahrung sei nicht rechtmässig

Das Argument von Dubois' Verteidiger Loïc Parein für die Berufung lautete: Das Gericht habe dem Druck der Öffentlichkeit nachgegeben, der Schuldspruch sei populistisch. Das schweizerische Strafrecht schreibe vor, dass für eine lebenslange Verwahrung zwei Gutachter den Mörder als dauerhaft nicht therapierbar einstufen. Das erstinstanzliche Gericht habe den Angeklagten zur lebenslänglichen Verwahrung verurteilt, obwohl ein Gutachter den Angeklagten als dauerhaft nicht zugänglich für eine Therapie einschätzte und ein anderer es ablehnte, eine Prognose bis ans Lebensende zu stellen. Parein forderte deshalb die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung anstatt wegen Mordes, sowie die Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung. 

Claude Dubois vor Gericht im März mit seiner Anwältin Yael Hayat.
Foto: FREDERIC BOTT

«Erbärmlichen Versuche des Angeklagten Verbrechen zu relativieren»

Der Generalstaatsanwalt Eric Cottier und der Anwalt der Familie, Jacques Barillon, forderten erneut die Höchststrafe für den Wiederholungstäter. Die Gutachten seien in den wesentlichen Frage der Therapierbarkeit übereinstimmend. Den Vorwurf des Populismus bezeichnete er als inakzeptablen Druckversuch ans Kantonsgericht. Für die Eltern von Marie war der Prozess eine reine Tortur. Der Vater der getöteten Frau, ein Waadtländer Pfarrer, bedauerte die «erbärmlichen Versuche des Angeklagten, dieses erbarmungslose Verbrechen zu relativieren.»

Die Eltern der getöteten Marie betraten am Donnerstag zusammen mit ihrem Anwalt Jacques Barillon das Waadtländer Kantonsgericht.
Foto: CYRIL ZINGARO

Ihre Tochter Marie wurde am 13. Mai 2013 von Dubois entführt. In der darauffolgenden Nacht hatte er sie dann in einem Wald bei Châtonnaye FR erdrosselt. Die junge Frau war nicht sein erstes Opfer: Der Täter hatte bereits 1998 seine damalige Ex-Freundin entführt, vergewaltigt und umgebracht. (SDA/kra)

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