Eine Dermatologin aus Pforzheim (D) verschwand von einem Tag auf den anderen. Nicht nur ihre ehemaligen Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg beschäftigte das mysteriöse Verschwinden, sondern auch die Staatsanwaltschaft, denn diese ermittelt gegen sie. Der Grund: Sie wird des Abrechnungsbetrugs von rund 760'000 Euro verdächtigt. Nun arbeitet die Frau offenbar in der Schweiz.
Laut einem Bericht der «Badischen Neusten Nachrichten» (BNN) ist die Frau derzeit in einem Schweizer Spital als Oberärztin in der Dermatologie tätig. Um welches Spital es sich handelt, lässt der Bericht offen.
Lebenszeichen aus Abu Dhabi
Ende 2021 war die Praxis der Ärztin in Pforzheim plötzlich geschlossen. Zunächst hiess es, dass die Praxis vorübergehend geschlossen sei. Später stellte sich heraus, dass die Praxis, in der die Ärztin rund sechs Jahre tätig war, dauerhaft geschlossen ist. Lange war unklar, warum die Dermatologin spurlos verschwand. Einige Wochen nach der Schliessung gab die Frau ein Lebenszeichen von sich: Sie befinde sich in Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Dort erhole sie sich von den Langzeitfolgen einer Covid-Erkrankung.
Derweil eröffnete die Pforzheimer Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen sie. Dabei geht es um einen mutmasslichen Abrechnungsbetrug. Die Summe von rund 760'000 Euro stammt aus Honoraren von 2017 bis 2020, die der Plausibilitätsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bezirksdirektion Karlsruhe errechnet hat und die von der Ärztin zurückgefordert wurden.
Gegenüber den «BNN» erklärt die Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen noch andauern. «Inwieweit sich allerdings auch tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Schaden ergeben hat, ist derzeit noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen», sagt ein Sprecher.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Angefangen habe das Verfahren, nachdem die KV Unterlagen vorgelegt hatte, die darauf hinweisen, dass die Ärztin womöglich nicht korrekt abgerechnet habe. Bereits im Jahr 2018 seien anonyme Anzeigen gegen sie erstattet worden.
Weil gemäss Staatsanwaltschaft «einige Tausend Vorgänge» geprüft werden müssen, gehe man davon aus, dass sich das Verfahren noch in die Länge ziehen wird. Bei einer Verurteilung drohen der Ärztin eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wenn man ihr einen besonders schweren oder gewerbsmässigen Betrug nachweisen kann, könnte das Strafmass auf zehn Jahre Haft anwachsen. Auf Anfragen der «BNN» habe die Ärztin bislang nicht reagiert. (bab)