Ihnen drohen drei Jahre
Klima-Aktivisten rufen zu Militärstreik auf und landen vor Gericht

In einem offenen Brief forderten drei Waadtländer dazu auf, das Klima zu schützen und den Militärdienst zu verweigern. Nun müssen sie vor das Bundesstrafgericht, denn der Aufruf zum Militärstreik wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
Publiziert: 01.05.2023 um 22:28 Uhr
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Drei Klima-Aktivisten posteten auf der Webseite der Waadtländer Klimabewegung einen offenen Brief (Archiv).
Foto: Keystone

Drei Waadtländer (22, 24 und 33) müssen sich vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Sie riefen am 11. Mai in einem offenen Brief dazu auf, den Militärdienst zu verweigern. Das Schreiben publizierten sie auf der Webseite der Waadtländer Klimabewegung und schickten es an 200 Journalisten sowie an den Bundesrat.

«Der Klimastreik ruft zum Militärstreik auf», heisst es im Brief. Die Schweizer Armee sei nutzlos, klimaschädigend, gewalttätig und diskriminierend. Der Aufruf der Klima-Kämpfer: «Wenn ihr Wehrpflichtersatzabgabe zahlen müsst, zahlt sie nicht. Wenn ihr Militärdienst leisten müsst, geht nicht hin.» Nun müssen sie sich vor Gericht dafür verantworten, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Denn der Aufruf zur Verweigerung der Militärpflicht ist strafbar. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe erwartet die Männer. Es handelt sich bei den drei Angeklagten um den Verfasser des Textes, den Website-Administrator und den Medienverantwortlichen, der ihn veröffentlicht hat. Im Juni 2021 wurde bei ihnen zu Hause eine Razzia durch die Polizei durchgeführt – ihre Geräte wurden beschlagnahmt. Sie erhalten je einen Strafbefehl von einer bedingten Geldstrafe und sollen sich die Verfahrenskosten von 8500 Franken teilen. Doch dagegen wehren sich die Klimaaktivisten.

Gesetz wird bald abgeschafft – gilt aber noch

Die Waadtländer argumentieren mit der Meinungsfreiheit. Am Freitag landet der Fall vor dem Bundesstrafgericht.

Seit 1978 gab es nur eine einzige Verurteilung wegen des Aufrufs zum Militärstreik. Schliesslich hat sich die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Militärdienstverweigern stark geändert. Eine Initiative bemüht sich darum, den Artikel 276 zu streichen. Doch noch gilt das Gesetz. (jwg)


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