Revision des Luffahrtgesetzes
Swiss und Schweizer Flughäfen wollen gesetzliche Grundlage für Gesichtserkennung

Bisher ist sie nur bei der Passkontrolle etabliert, bald könnte aber der gesamte Flughafen-Aufenthalt von der Gesichtskontrolle abhängig sein – für alle, die wollen. Dies ist Teil einer Revision des Luftfahrtgesetzes, welche momentan statt findet.
Publiziert: 22.01.2025 um 21:51 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2025 um 15:56 Uhr
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Schweizer Flughäfen wollen die Gesichtserkennung ausweiten.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Schweizer Flughäfen planen freiwillige Gesichtserkennung für Passagiere
  • Biometrische Daten könnten auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden wie Lounges
  • Aero Suisse und Swiss fordern Datenverarbeitung ohne Einwilligung der Betroffenen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Die Schweizer Flughäfen planen eine Ergänzung in der Passagierabfertigung. Wie Saldo berichtet, sollen Reisende künftig mit Kameras erfasst und mittels Gesichtserkennung identifiziert werden – überall, wo man heute die Bordkarte vorweisen muss. Die Nutzung dieser Funktion soll jedoch freiwillig bleiben.

Bisher kommt diese Technologie nur auf freiwilliger Basis bei der Passkontrolle mit einem biometrischen Pass zum Einsatz. Doch das könnte sich bald ändern. Die Bundesverwaltung arbeitet an einer Revision des Luftfahrtgesetzes, die den Einsatz von Gesichtserkennung in weiteren Bereichen des Flughafens ermöglichen soll.

Passagierdaten auch für kommerzielle Zwecke?

Diese Entwicklung wirft jedoch auch Datenschutzbedenken auf. Laut dem Gesetzesentwurf würden nicht nur Flughäfen, sondern auch Airlines Zugriff auf die biometrischen Daten erhalten - einschliesslich Fluggesellschaften aus Ländern mit fragwürdigem Datenschutz. Dies könnte zu einer weltweiten Verbreitung sensibler Passagierdaten führen.

Die Pläne der Flughäfen gehen noch weiter. Saldo konnte ein E-Mail des Flughafens Zürich einsehen, das von «biometrisch angereicherten Profilen» für Passagiere spricht. Diese sollen nicht nur für Sicherheitszwecke, sondern auch für kommerzielle Dienstleistungen genutzt werden, wie beispielsweise der Zutritt zu den Lounges – auch da wird man sich jedoch weiterhin mit einer Bordkarte ausweisen können. 

Dachverband fordert Datennutzung auch ohne Einwilligung

Auch der Flughafen Genf hat bereits Geräte beschafft, die Gesichtserkennung ermöglichen, auch wenn diese Funktion noch nicht aktiviert ist.

Besonders brisant: Der Dachverband der Schweizer Flugindustrie, Aero Suisse, und die Swiss fordern in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dass Flughäfen und Airlines biometrische Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen verarbeiten dürfen.

Rechtsexperten wie Viktor Györffy warnen vor den Konsequenzen: «Die Bearbeitung biometrischer Daten ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte», sagt der Präsident des Vereins Grundrechte.ch. Er betont die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Einwilligung oder einer klaren gesetzlichen Grundlage.

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