Auf einen Blick
- Schweizer Flughäfen planen Gesichtserkennung für Passagiere vom Check-in bis Boarding
- Biometrische Daten könnten auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden
- Aero Suisse und Swiss fordern Datenverarbeitung ohne Einwilligung der Betroffenen
Die Schweizer Flughäfen planen eine grundlegende Änderung in der Passagierabfertigung. Wie Saldo berichtet, sollen Reisende künftig systematisch mit Kameras erfasst und mittels Gesichtserkennung identifiziert werden – vom Check-in bis zum Boarding.
Bisher kommt diese Technologie nur bei der freiwilligen Zollkontrolle mit einem biometrischen Pass zum Einsatz. Doch das könnte sich bald ändern. Die Bundesverwaltung arbeitet an einer Revision des Luftfahrtgesetzes, die den Einsatz von Gesichtserkennung in weiteren Bereichen des Flughafens ermöglichen soll.
Passagierdaten auch für kommerzielle Zwecke?
Diese Entwicklung wirft jedoch auch Datenschutzbedenken auf. Laut dem Gesetzesentwurf würden nicht nur Flughäfen, sondern auch Airlines Zugriff auf die biometrischen Daten erhalten - einschliesslich Fluggesellschaften aus Ländern mit fragwürdigem Datenschutz. Dies könnte zu einer weltweiten Verbreitung sensibler Passagierdaten führen.
Die Pläne der Flughäfen gehen noch weiter. Saldo konnte ein E-Mail des Flughafens Zürich einsehen, das von «biometrisch angereicherten Profilen» für Passagiere spricht. Diese sollen nicht nur für Sicherheitszwecke, sondern auch für kommerzielle Dienstleistungen genutzt werden.
Dachverband fordert Datennutzung auch ohne Einwilligung
Trotz offizieller Dementis des Flughafens Zürich deuten die vorliegenden Dokumente auf umfassende Pläne hin. Auch der Flughafen Genf hat bereits Geräte beschafft, die Gesichtserkennung ermöglichen, auch wenn diese Funktion noch nicht aktiviert ist.
Besonders brisant: Der Dachverband der Schweizer Flugindustrie, Aero Suisse, und die Swiss fordern in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dass Flughäfen und Airlines biometrische Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen verarbeiten dürfen.
Rechtsexperten wie Viktor Györffy warnen vor den Konsequenzen: «Die Bearbeitung biometrischer Daten ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte», sagt der Präsident des Vereins Grundrechte.ch. Er betont die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Einwilligung oder einer klaren gesetzlichen Grundlage.