Lässig fährt ein Snowboarder durch das verschneite St. Moritz GR – mitten auf der Strasse. Und dann kommt er auf einen Kreisverkehr zu. Er winkt einem Auto zu und fährt in den Kreisel. Dann endet das Video. Die Aufnahme vom Freitag sorgt gerade im Internet für Aufsehen, wie die «Südostschweiz» berichtet.
Denn für viele Zuschauer ist nicht klar, wo das Video entstanden ist. Manche rätseln, ob es sich dabei um New York handelt. Doch wer die Örtlichkeit kennt, weiss schnell: Das ist St. Moritz. Gut zu erkennen am Kulm Hotel und dem Badrutt's Palace samt Kreisel.
«Wenn ich auf dem Board bin, dann fühle ich mich frei, ganz egal wo»
Aber wie kam der Wintersportler auf die Idee, sein Board einfach in der Stadt zu nutzen? «Es war sehr, sehr spontan», sagt er zur «Südostschweiz». Sorgen um den Verkehr habe er sich nicht gemacht. Er wisse, was er tue. «Wenn ich auf dem Board bin, dann fühle ich mich frei, ganz egal wo.» Auf seinem Instagram-Account teilt der junge Mann immer wieder solche Aktionen mit seinen rund 20'000 Followern. Auch in Verbier VS war er offenbar schon mitten im Dorf unterwegs.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Wintersportler auf der Strasse in St. Moritz unterwegs ist. Bis 2016 fand das City Race statt, ein Ski- und Langlaufrennen. Ein grosses Spektakel mit Tausenden Besuchern. Die Strassen wurden dafür abgesperrt. Bei der jetzigen Aktion war das nicht der Fall.
Wer Vorschriften verletzt, kann mit Busse bestraft werden
Droht dem Snowboarder für seine Strassenfahrt Ärger? Eine einfache Antwort gibt es nicht. Es kommt darauf an. Theoretisch ist es erlaubt, mit Ski, Snowboard oder Schlitten auf der Strasse zu fahren. Gemeinden können es aber explizit verbieten. Dafür müssen auch entsprechende Schilder aufgestellt werden. In St. Moritz ist das nicht der Fall.
Dem Gesetz nach sind Wintersportler auf der Strasse wie Fussgänger zu behandeln. Es gelten dieselben Vorschriften. «Wer diese Vorschriften verletzt, kann mit einer Busse bestraft werden», sagt Markus Walser, Mediensprecher der Kantonspolizei Graubünden, zur «Südostschweiz». Dann müsse noch geklärt werden, in welchem Ausmass das Gesetz verletzt und ob jemand bei der Fahrt gefährdet wurde.