Auf einen Blick
- Kalb im Kofferraum: Illegaler Tiertransport auf Schweizer Autobahn gesichtet
- Strenge Vorschriften für Tiertransporte, keine Ausnahmen erlaubt
- Maximale Transportdauer für Haustiere beträgt 8 Stunden
Ein Leserreporter hat am Mittwochmorgen gegen 10 Uhr auf der A13 im Domleschg im Kanton Graubünden eine Szene beobachtet, die ihn sprachlos machte: Aus einem Kofferraum blicken ihn grosse Kalb-Augen an. Konkret: Im Auto, das er gerade überholt, reist ein Kalb mit – und zwar im Kofferraum.
«Sowas habe ich noch nie gesehen», sagt der 44-jährige Aargauer am Telefon. «Ich und mein Beifahrer mussten beide blöd schauen, woraufhin er ein Video gemacht hat.» Hinzu kommt: Am Heck des Wagens hing sogar noch die Plakette für Lernfahrer.
Der Tiertransport unterliegt strengen Vorgaben
Darf man eine Kuh in einem Pkw transportieren? Markus Walser, Mediensprecher bei der Kantonspolizei Graubünden, erklärt gegenüber Blick: «Was diese Person auf dem Video macht, ist so nicht erlaubt.»
Der Transport von landwirtschaftlichen Nutztieren wie Kälbern unterliege strengen gesetzlichen Vorschriften, darunter auch an die Ausstattung des Fahrzeugs, in dem die Tiere transportiert werden. Walser führt aus: «Solche Fahrzeuge müssen beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden, um eine Zulassung zu erhalten, die im Fahrzeugausweis eingetragen wird.»
«Es gibt keine Ausnahmen»
Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) dürfen Tiere nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Walser betont: «Es gibt keine Ausnahmen – auch nicht, wenn ein Tier beispielsweise krank ist. In solchen Fällen muss ein Tierarzt oder die Tierambulanz gerufen werden.»
Sollte es zu einer Kontrolle kommen, so würde die Kantonspolizei die Fahrerin oder den Fahrer zur Anzeige bringen. «Zudem müsste diese unverzüglich ein zugelassenes Transportfahrzeug für Klauentiere (unter anderem Rinder, Schweine oder Schafe) organisieren», so der Mediensprecher weiter.
«Hunde, Katzen und andere Heimtiere»
Anders ist die Situation natürlich bei Haustieren. Aber: Auch hier gibt es klare Vorgaben, die in der Tierschutzverordnung geregelt sind. «Zum Beispiel die maximale Transportdauer von acht Stunden», so Walser.
«Hunde, Katzen und andere Heimtiere sollten aus Sicherheitsgründen in einem geeigneten Behälter transportiert werden oder durch ein solides Gitter vom Personenbereich des Fahrzeugs abgetrennt sein», sagt Mediensprecher weiter. Grund: So sind die Vierbeiner – zumindest meistens vier – am besten geschützt und können auch beim Fahren nicht stören.
Auch einen weiteren wichtigen Punkt spricht der Mediensprecher an: «Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Tiere bei hohen Temperaturen – auch nur für kurze Zeit – im Auto untergebracht werden.» Bei längeren Fahrten müssen regelmässige Pausen eingeplant werden, damit die Tiere trinken, fressen und sich bewegen können, erklärt Walser.