Ein in hebräischer Sprache verfasster Aushang sorgt zurzeit für Aufruhr in Davos. An der Bergstation Pischa wurden am Sonntag keine Schlitten oder sonstigen Sportgeräte an Mitglieder der jüdischen Glaubensgemeinschaft vermietet. Laut Aushang hätten negative Erfahrungen in der Vergangenheit damit zu tun. Schlitten seien nicht zurückgebracht worden und mehrere Male kam es zu Problemen.
Der Aushang sorgt für eine Welle der Empörung. Nicht zu Unrecht, wie Menschenrechtsjuristen gegenüber Blick erklären. «Wer eine Person oder Personengruppe wegen ihrer ‹Rasse›, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung eine Dienstleistung verweigert, macht sich gemäss der Strafnorm gegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass strafbar», schreibt Giulia Reimann von der eidgenössischen Organisation gegen Rassismus (EKR) auf Blick-Anfrage.
Rassismusstrafnorm verletzt
Auch Daniela Varga, zuständig für das Thema Diskriminierungsschutz bei Amnesty International in der Schweiz, zeigt sich irritiert: «Der Aushang erwähnt eine religiöse Gruppe, der eine Dienstleistung verweigert wird, die für die Allgemeinheit gedacht ist. Das entspricht grundsätzlich dem Straftatbestand der Rassismusnorm», erklärt Varga.
Beim Aushang handle es sich wahrscheinlich um ein Offizialdelikt. Das bestätigt auch Amnesty International. «Die Behörden müssen also von sich aus tätig werden und den Sachverhalt prüfen. Insbesondere vor dem geschichtlichen Hintergrund halte ich eine Reaktion für wichtig», so Varga.
Bei der Kantonspolizei Graubünden ist dazu eine Mitteilung von einer Privatperson eingegangen, bestätigte die Medienstelle der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Wir haben es als mögliches Offizialdelikt eingestuft und deshalb Ermittlungen aufgenommen», sagte Mediensprecher Roman Rüegg.