Darum gehts
- Frau investiert in Kinderwunsch, landet bei dubioser App für Samenspender
- Apps für Samenspenden bergen Risiken für Spender, Empfänger und Kindeswohl
- Seit 2001 verbietet Schweizer Gesetz anonyme Samenspenden
Stefanie G.* (41) wünschte sich nichts sehnlicher als ein Baby. Im Januar 2023 begann sie im Ausland eine Therapie für eine künstliche Befruchtung (IVF) und wählte aus einem Katalog einen Samenspender aus. Doch ihre Schwangerschaften über diesen Weg endeten in Fehlgeburten.
Dann erfuhr Stefanie G. von der App Just a Baby, über die man Samenspender kennenlernen könne. Doch der angebliche Spender, den die 41-Jährige dort kennenlernte und mit dem sie sich für Sex traf, zeigte sich zunehmend gewalttätig und obsessiv. Schliesslich zog er die Bereiterklärung zu einer Spende wieder zurück und brach den Kontakt ab.
Auf dem App-Markt finden sich zahlreiche Anwendungen, die es angeblich ermöglichen, einen Samen-, Eizellen- oder Embryospender oder eine potenzielle Leihmutter zu finden. Die mitunter äussert dubios wirkenden Apps offenbaren ein Geschäft, in dem der Schutz von Spenderinnen und Empfängerinnen sowie das Kindeswohl völlig untergehen.
Apps von offiziellen Samenbanken
Die London Sperm Bank, die grösste Samenbank Grossbritanniens, brachte 2016 eine App heraus, in der Paare nach Eigenschaften wie Haar- und Augenfarbe sowie ethnischem Hintergrund Spender aussuchen können. Technisch funktioniert die App wie eine mobile Ergänzung der Filter-Suchfunktion, die auf der Website der Samenbank zu finden ist.
Die Spender sind bei der Samenbank registriert, zudem von mehreren Medizinverbänden im Rahmen der britischen Regierung überprüft worden. Die Strukturen sind daher grundsätzlich transparent und nachvollziehbar. Auch in Australien finden sich mit der Addam App oder der Eeve App vergleichbare Angebote, die mit Samenbanken zusammenarbeiten. Auf die Apps kann man auch vom Ausland aus zugreifen.
Rechtliche Lage
Seit 2001 verbietet in der Schweiz das Fortpflanzungsmedizingesetz die anonyme Samenspende. Das Verbot wird vielfach umgangen, indem Personen für Spenden ins Ausland gehen. Dies kann jedoch komplexe rechtliche Auswirkungen für das Kind mit sich führen.
Apps mit privatem Kontakt zu Spendern
Sucht man in den App-Stores nach Spender-Apps für den Kinderwunsch, taucht an erster Stelle die App Just a Baby auf. In Tinder-Manier durch Profile von Spendern zu wischen, über Matches in Kontakt zu treten und dabei mit Filterfunktionen zum «Wunschbaby» zu gelangen – das verspricht die App. Dort soll man neben Samen-, Eizellen- und Embryospendern auch Leihmütter und Co-Eltern finden können.
Was die App jedoch nicht verspricht, ist Sicherheit. In den Rezensionen im Google Play Store berichten Nutzerinnen, dass sich zahlreiche Fake-Profile finden lassen, auch vor perversen Nutzern wird gewarnt. Das Angebot der Anwendungen, die alle nach dem gleichen Wisch-Prinzip aufgebaut sind, ist zahlreich. Weitere Namen wie Co-ParentMatch oder Modamily finden sich. Sie alle verbinden vergleichsweise wenige und negativ ausfallende bis gar keine Rezensionen. Zum Teil werben die dubiosen Apps mit offensichtlich durch KI erzeugten Bildern.
Gefahren und rechtliche Lage von anonymen Samenspenden
Im Vergleich zu registrierten Samenspendern kann in diesen Apps jeder ein Profil erstellen, ohne vorher medizinisch überprüft worden zu sein. Auch der genetische Hintergrund der potenziellen Spender ist nicht nachvollziehbar.
Neben den medizinischen Risiken ist auch die Rechtslage bei anonymen Spenden äusserst komplex. In der Schweiz haben Kinder, die aus einer registrierten Samenbankspende empfangen wurden, das Recht, ab dem 18. Lebensjahr Auskunft über den Spender zu verlangen. Bei anonymen Spenden, die im Ausland vorgenommen werden, wird dieses Recht beschränkt. Auch die Frage nach dem Sorgerecht kann sich in Fällen anonymer Spenden äusserst schwierig gestalten.
Rechtliche Lage von Eizellenspenden und Leihmutterschaft
In der Schweiz sind Eizellenspenden sowie Leihmutterschaft aufgrund des Wohlergehens der Spenderin beziehungsweise Leihmutter bisher verboten. Am 29. Januar entschied der Bundesrat, das Fortpflanzungsmedizingesetz umfassend zu überarbeiten. Die Eizellenspende soll unter spezifischen Bedingungen für den Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl zugelassen werden. Zudem sollen auch unverheiratete Paare Zugang zu Samen- und Eizellenspenden erhalten.
* Name geändert
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So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
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