Frühaufsteher-Räuber verteidigt sich vor Gericht
«Ich steckte im Drogensumpf»

Malik T.* (30) überfiel gleich reihenweise Volg-Filialen rund um seinen Wohnort. Am Mittwoch stand der Frühaufsteher-Räuber vor dem Richter und gab sich geläutert. Es drohen sechs Jahre Haft.
Publiziert: 30.06.2021 um 21:15 Uhr
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Aktualisiert: 02.07.2021 um 15:24 Uhr
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Der Frühaufsteher-Räuber überfiel samstags kurz nach Ladenöffnung diverse Volg-Filialen.
Foto: Kantonspolizei Zürich
Michael Sahli

Vor dem Richter gab sich der Serienräuber Malik T.* (30) lammfromm. Der Mann, der als «Frühaufsteher-Räuber» unrühmliche Bekanntheit erlangte (Blick berichtete), musste sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Dielsdorf verantworten. Der Schweizer erschien in Anzug statt Sturmhaube – und gab alles zu: «Ich würde die Taten am liebsten aus meinem Leben streichen.»

Die Anklage: Bewaffnet mit einer Softair-Waffe, überfiel er reihenweise kleine Lebensmittelgeschäfte. Fast immer samstags am frühen Morgen kurz nach Ladenöffnung. Und fast immer in der direkten Umgebung seiner beiden ehemaligen Wohnorte im Kanton Zürich.

Motiv: Drogen und Geldprobleme

Bonstetten ZH, Oberlunkhofen AG, Wettswil ZH, Oberwil-Lieli AG, Obfelden ZH, Hirzel ZH: Achtmal hat T. zwischen Oktober 2018 und März 2019 zugeschlagen und sorgte vor allem bei Volg-Verkäufern für Angst und Schrecken. Vermummt und mit seiner Waffe der Marke Colt in der Hand, fuchtelte er vor den Kassierern herum, brüllte «Achtung, Überfall!». Und erbeutete insgesamt mehrere Zehntausend Franken. Erst beim neunten Versuch konnte er verhaftet werden.

Zum Zeitpunkt der Überfälle machte T. gerade eine Ausbildung als Sozialbetreuer. Sein Vorgehen war aber nicht gerade menschenfreundlich: Eine Verkäuferin musste dem Räuber noch ein Gipfeli bringen, während sie in den Lauf seiner Waffe schaute. Andere mussten sich auf den Boden legen oder knien.

«Ich habe zu dieser Zeit Drogen genommen und hatte Geldprobleme», erklärte der Angeklagte vor Gericht. An die Adresse der Verkäufer, die zum Teil heute noch unter den Überfällen leiden, sagte der werdende Vater: «Ich will da sein für diese Menschen, falls sich jemand mit mir in Verbindung setzen will.»

«Zynische und menschenverachtende Tat»

Neben ihm auf der Anklagebank sass seine Ex-Freundin**, die nach den Überfällen das Fluchtauto fuhr. Sie argumentierte: Gefahren sei sie nur, damit T. dies nicht unter Drogeneinfluss selber tue. Von der Beute habe sie – bis auf eine mit dem Raubgeld finanzierte Ferienreise nach Ägypten – nie profitiert.

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einer «geradezu zynischen und menschenverachtenden Tat» und fordert für den Haupttäter sechs Jahre Gefängnis, für seine Ex zwei Jahre auf Bewährung.

Der Verteidiger forderte eine Haftstrafe von 30 Monaten. Sein Mandant habe sich seiner Schuld und Sucht gestellt, arbeite als Koch und werde bald Vater: «Vor Ihnen steht heute ein anderer Mensch.» Das Urteil folgt am Freitag.

* Name geändert
** Name bekannt

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