Er masturbierte in der Stadt Freiburg öffentlich vor fünf Frauen. Unter seinen Opfern sind drei Minderjährige. Und trotzdem darf ein Eritreer (66) in der Schweiz bleiben.
Wie die «Freiburger Nachrichten» am Dienstag berichten, wurde der Mann wegen sexueller Handlungen mit Kindern, Exhibitionismus und Belästigung durch die Konfrontation mit einer sexuellen Handlung vor Gericht für schuldig befunden. Er hatte sich unter anderem vor einer 15-Jährigen und ihrer Freundin auf der Grand-Places entkleidet. Weil er zudem ein Rayonverbot missachtete, wurde er ausserdem wegen Ungehorsams gegenüber einer behördlichen Anordnung verurteilt.
Mehr zu Exhibitionisten
Der Sex-Täter muss nun eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 500 Franken bezahlen. Das Gericht sprach ferner ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen aus.
Urinierte oder masturbierte der Mann?
In einem Punkt zeigte der Polizeirichter milde. Der Inhaber einer B-Bewilligung wird nicht in sein Heimatland ausgeschafft. Ihm drohe bei einem Landesverweis in seiner Heimat der Tod, erklärte der Verurteilte im Saal des Bezirksgerichts Saane.
Der Mann hatte sich gegen die Vorwürfe verteidigt. Er habe Probleme mit der Prostata und die Klägerinnen hätten ihn auf der Strasse nicht beim Masturbieren, sondern beim Urinieren beobachtet. Sein Pflichtverteidiger führte weiterhin das Argument an, dass sein Mandant den ganzen Tag betrunken sei und sich deshalb überall erleichtere. Er könne sich nicht wissentlich zur Schau gestellt haben. (nad)