Wegen Exibitionismus verurteilt
Walliser Geschäftsmann zog sich vor Angestellter aus

Ein Unternehmer aus dem Wallis hat sich während der Arbeitszeit immer wieder einer Untergebenen angenähert. Dann zog er sich plötzlich vor ihr aus. Jetzt bekam er die Quittung.
Publiziert: 19.04.2023 um 11:40 Uhr
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Aktualisiert: 19.04.2023 um 16:43 Uhr
Die Vorfälle trugen sich in den Geschäftsräumen des Unternehmers zu. (Symbolbild)
Foto: shutterstock

Der damals 27-jährige Besitzer einer Firma, die Werbeplakate gestaltet und montiert, stellte 2016 eine Bekannte als Hilfskraft ein. Wie Gerichtsakten zeigen, soll es im Büro zu einer Schultermassage, Küssen und Berührungen gekommen sein. Der Mann soll sich vor der 40-Jährigen auch teils entblösst haben. Nun musste sich sogar das Bundesgericht mit dem Fall befassen, wie der «Walliser Bote» schreibt.

Im Juni 2017 reichte die Frau– seit mehr als zehn Jahren IV-Rentnerin – eine Anzeige ein. Ihr Chef soll ihre Notlage ausgenutzt und sie sexuell belästigt haben, so der Vorwurf. Wegen der unerlaubten Aufnahme eines Gesprächs klagte der Mann ebenfalls. Ein Walliser Bezirksgericht sprach den Geschäftsmann im Oktober 2019 von den Vorwürfen des Missbrauchs einer Notlage und der sexuellen Handlung frei, verurteilte ihn aber wegen Exhibitionismus zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und zu einer Busse von 400 Franken. Die Frau bekam eine Geldstrafe von 200 Franken für ihr Vergehen.

Er gab sich mit Strafreduktion nicht zufrieden

Ende 2021 reduzierte das Kantonsgericht die Strafe für den Mann auf 15 Tagessätze und 300 Franken Busse. Das Gericht hielt fest, dass die «Beklagte den Mann zurückgewiesen hatte, und dass der Mann im normalen Verlauf eines Verführungsspiels keine Aufforderung sehen konnte, sich vor der Frau zu entblössen».

Der Beschuldigte gab sich mit der Strafreduktion nicht zufrieden und gelangte ans Bundesgericht. Der Unternehmer bestritt nicht, dass er sich vor der Frau im Geschäftsraum zur Schau gestellt hatte, behauptete aber, dass sie dies initiiert hatte, indem sie ihn herausforderte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab und bestätigte die Verurteilung wegen Exhibitionismus. Für die Richter war es nicht ersichtlich, dass es eine Unklarheit über den sexuellen Charakter des «unangekündigten Exhibitionismus und der anschliessenden unangemessenen Berührung seiner Angestellten» in seinen Geschäftsräumen gegeben haben könnte. (noo)

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