Alfred T.* (54), ein Aargauer Mitte-Politiker, soll rund drei Dutzend Frauen sexuell belästigt haben, einige davon waren minderjährig, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft berichtet. Er soll sich vor ihnen entblösst und teilweise gar vor ihren Augen onaniert haben. Bald soll ihm der Prozess gemacht werden.
Blick traf den mutmasslichen Exhibitionisten am Mittwoch zum Interview. Der Mann zeigt sich reumütig, bestreitet aber die Dimension der Anklage. «Die Vorwürfe, die hervorgebracht wurden, wiegen schwer und stimmen grossmehrheitlich nicht», so der Beschuldigte. Auf Nachfrage, welche Vorwürfe konkret nicht stimmen würden, verweigert er eine Präzisierung. Laut der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte nur teilweise geständig.
Exhibitionisten
«Werde zurücktreten»
«Ich habe ein Verfahren am Hals und fühle mich ziemlich schlecht», beschreibt er seine persönliche Situation. Es tue ihm alles sehr leid, wie er gegenüber Blick bekräftigt, speziell für seine Familie und Freunde, die in die Geschichte hineingezogen würden. «Wobei meine Frau schon von Anfang an Bescheid wusste». Für die mutmasslichen Opfer seiner Belästigungen kommt ihm keine Entschuldigung über die Lippen.
Er möchte vor Gericht «für sein Recht kämpfen», wie Alfred T. sagt. Nichtsdestotrotz tritt er schon vor der Gerichtsverhandlung von all seinen parteipolitischen Ämtern zurück: «Ich möchte nicht, dass die Partei Schaden nimmt.»
Im Herbst noch Nationalratskandidat
Dennoch wollte er sich vergangenen Herbst noch für seine Partei in den Nationalrat wählen lassen, obwohl die Vorwürfe damals schon bekannt waren. Zu diesem Zeitpunkt war die Identität des mutmasslichen Exhibitionisten allerdings noch nicht bekannt. «Ich habe mich überreden lassen», so der Politiker. Realistische Chancen habe er sich nie ausgerechnet.
Die Gretchenfrage – nämlich, ob er sich tatsächlich vor jungen Frauen entblösst hat, mag der Politiker trotz Nachfrage nicht beantworten. «Kein Kommentar.»
Als Strafmass für exhibitionistische Handlungen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen. Weil sich der teilweise geständige Mann auch vor minderjährigen Mädchen entblösst haben soll, könnte ihm gemäss Strafgesetzbuch zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
* Name geändert
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