Irrer Streit um Schaden von 20 Franken
Tulpen-Zoff zwischen Freiburgerinnen beschäftigt Justiz

Mehr als zwei Jahre lieferten sich zwei Frauen aus dem Kanton Freiburg ein juristisches Scharmützel. Hintergrund ist nicht etwa eine gravierende Straftat. Die eine hatte der anderen lediglich einige Tulpen geklaut.
Publiziert: 04.06.2024 um 15:09 Uhr
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Ein Streit um Tulpen beschäftigte die Freiburger Justiz. (Symbolbild)
Foto: IMAGO/ITAR-TASS/ Sipa USA
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Marian NadlerRedaktor News

In der Schweiz streitet man oft und gerne. So zeigte jüngst etwa eine Umfrage des Zürcher Instituts Marketagent, dass fast jeder Dritte schon Streit mit den Nachbarn hatte. Das TCS-Streitbarometer aus dem Jahr 2021 gibt ebenfalls Aufschluss über das Streitverhalten der Schweizer. Jüngere Leute streiten demnach häufiger um ihr Recht als ältere, Frauen in fast allen Bereichen häufiger als Männer.

Nicht selten landen Streitigkeiten – egal ob mit dem Nachbarn oder anderen Personen – in der Schweiz auch vor Gericht. Die Belastung für die Justiz wird immer höher. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, sind bei den Staatsanwaltschaften hierzulande mehr als 100'000 Fälle offen. Oft handelt es sich dabei um Bagatellfälle. Ein besonders kurioses Beispiel hat die Zeitung dokumentiert.

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Jahrelanger Streit um abgeschnittene Blumen

Demnach sollen sich zwei Damen aus dem Kanton Freiburg mehr als zwei Jahre lang juristisch bekämpft haben. Der Grund: Die eine hatte der anderen acht Tulpen in einem Blumentopf abgeschnitten. Der Schadenswert belief sich auf läppische 20 Franken. 

Alle Schlichtungsversuche blieben erfolglos. Eine aussergerichtliche Einigung kam für die beiden Freiburgerinnen nicht infrage. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren einstellen, doch ein Gericht intervenierte. Die Schuld der mutmasslichen Tulpen-Diebin könne «nicht als geringfügig bezeichnet werden». Erneut landete der Fall bei der Staatsanwaltschaft.

Irrer Rosen-Streit im Kanton Zürich

Die schaltete die Polizei ein. Einsatzkräfte mussten zum Tatort ausrücken und ermitteln, ob es einen Zaun zur Terrasse – und damit zum Blumentopf – gibt oder nicht.

Die Beschuldigte wurde letzten Endes zu einer Busse von 100 Franken wegen Diebstahls verdonnert. «Glücklicherweise gab es keine Einsprache gegen den Strafbefehl», zitiert der «Tages-Anzeiger» den Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser.

Einen ähnlichen Streit gab es auch im Kanton Zürich. Dort begann alles mit einem Rosenstrauch. Ein Nachbar bombardierte eine Familie immer wieder mit Briefen und beharrte darauf, dass die Rosen zurückzuschneiden seien.

Der Familienvater warf die Schreiben wieder zurück in den Briefkasten des Nachbarn. So ging es monatelang. Der reichte schliesslich Strafanzeige ein. Diese wurde abgelehnt. Der Familienvater reagierte seinerseits mit einer Klage wegen Stalkings – und bekam Recht. Schliesslich zog der Rosen-Hasser Ende April 2023 aus dem Wohnhaus aus.

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