«Ich bewundere diese Menschen!»
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Die Schweiz sagt DANKE:«Ich bewundere diese Menschen!»

First Responder Sandra Schallberger (44) eilt zu Hilfe
«Leben retten hat höchste Priorität!»

Wenn es um Leben und Tod geht, rücken in vielen Kantonen First Responder aus. Das sind Laien, die als Ersthelfer ausgebildet sind. Sandra Schallberger ist eine von ihnen – während der Corona-Krise rettet sie Leben.
Publiziert: 19.03.2020 um 21:19 Uhr
|
Aktualisiert: 21.03.2020 um 09:43 Uhr
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Sandra Schallberger (44) ist First Responder in Lungern.
Foto: Siggi Bucher
Karin Frautschi

Sie ist schneller vor Ort als der Rettungsdienst. Sandra Schallberger (44) aus Lungern OW ist First Responder. Sie erklärt: «First Responder sind in den meisten Fällen Laien, die im Notfall als erste Helfer vor Ort sein können und erste Massnahmen einleiten. Alarmiert werden wir jeweils durch die Notrufzentrale.»

Schallberger selbst ist keine Amateurin, sondern ausgebildete Rettungssanitäterin. Die dreifache Mutter und ihr Lebenspartner Rolf Langenbacher (58) haben im Kanton Obwalden gemeinsam den Verein «Härz fir Obwaldä» gegründet und bilden dort weitere Ersthelfer aus. Vorerst mussten sie die Aus- und Weiterbildungen jedoch stoppen, denn die Corona-Krise trifft auch sie.

Leben retten hat oberste Priorität

Doch die Ersthilfe durch First Responder sei im Kanton Obwalden weiterhin gewährleistet, versichert die Retterin. «Die bereits ausgebildeten Ersthelfer rücken trotzdem aus. Leben retten hat für uns erste Priorität.»

Schweizweit erleiden im Jahr rund 9000 Personen einen Herzstillstand. Durch den Einsatz von First Respondern konnten deren Überlebenschancen deutlich erhöht werden. Das soll nun auch während der Corona-Krise gelten. Doch: «Ausrücken darf aktuell nur, wer sich gesund fühlt und nicht zur Risikogruppe gehört.»

Jeder kann First Responder sein

Der Verein legt viel Wert auf die Hygienevorschriften. Trotzdem fehlt es auch ihnen an Schutzmaterial. Mundschutzmasken erhalten sie keine mehr. Und: «Wir haben aktuell nur Handschuhe zur Verfügung. Um den Selbstschutz zu erhöhen, sind die Verhaltensregeln für die freiwilligen Helfer zurzeit besonders von Bedeutung.»

Schallberger appelliert an die Bevölkerung. Jeder könne ein First Responder sein und Leben retten – gerade in diesen Zeiten. «Wenn ihr in der Öffentlichkeit gefährdete Personen seht, sprecht sie aktiv an und bietet ihnen eure Hilfe an!»

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Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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