Mallorca-Rückkehrer machten diese Woche lange Gesichter. Von Kloten ohne Umweg nach Hause, so die strenge Order des BAG. Zehn Tage Quarantäne. Keine Widerrede!
Nun zeigt sich aber auch bei der Quarantäne, was der Autor George Orwell (1903–1950) schon in seinem Roman «Farm der Tiere» beschrieb: «Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.»
Oder wie im aktuellen Fall: Alle müssen in die Quarantäne, aber manche eben doch nicht.
Sport ohne Quarantäne
Es werden Ausnahmen bewilligt. So erhielt beispielsweise eine Gruppe israelischer Surferinnen vom Kanton Graubünden einen solchen Bescheid, wie die «Südostschweiz» berichtete. Die Sportlerinnen durften mit ihrer Sonderbewilligung bereits während ihrer ersten zehn Tage in der Schweiz trainieren und auch ihre Unterkunft verlassen, berichtete die Zeitung.
SonntagsBlick hat bei den Kantonen nachgefragt, wie sie es mit Ausnahmen und Erleichterungen halten. Es zeigte sich: Landauf, landab werden Dutzende von Extrawürsten gebraten. Darunter auch in den beiden Basel: Die Halbkantone befreiten Musiker von der Pflicht zur Quarantäne, damit diese an ihren Auftritt konnten.
Die Auflagen fürs Konzert seien dann «streng» gewesen, also «Abstand, Maske usw.», wie der Kanton Baselland mitteilt. Und: Die übrige Zeit des Aufenthalts hätten die Musiker «aber in einem Hotelzimmer verbringen müssen», so der Kanton Basel-Stadt. Um welches Konzert und um welche Musiker es sich dabei handelte, beantworteten die Behörden nicht.
Ausnahmen in weiteren Kantonen
Auch in der Geschäftswelt kam der eine oder andere in den Genuss einer Sonderregelung. Im Kanton Solothurn gab es insgesamt erst eine Ausnahme – für jemanden, der «in einem anderen Kanton in einer international ausgerichteten Firma arbeitet». Um welchen Mitarbeiter welcher Firma es da ging, lassen die Solothurner offen. Dass es wohl nicht die Putzfrau war, zeigt die Tatsache, dass «zwei weitere Kantone» an dem Verfahren beteiligt waren.
Besonders die steuergünstigen Kantone legten sich für ihre Geschäftsleute ins Zeug: Nidwalden befreite ein Dutzend Manager von der Pflicht, weil sie «auch in Risikoländer reisen müssen und deren Präsenz vor Ort unerlässlich ist». Zug teilt mit, in allen drei bisher gemachten Ausnahmen hätten die Betroffenen «unaufschiebbare berufliche Verpflichtungen» gehabt. Und auch Schwyz bewilligte Ausnahmen «hauptsächlich aufgrund beruflicher Tätigkeiten im Ausland».
Techniker von Kanton befreit
Schaffhausen hat alle Gesuche bis auf eines abgelehnt. An dem positiv beschiedenen Fall hatte der Kanton ein hohes Eigeninteresse: Der Spezialist aus Spanien musste dringend – daher ohne Quarantäne – das bereits begonnene E-Bus-Projekt der Verkehrsbetriebe Schaffhausen ins Ziel bringen. Und der Aargau befreite Techniker für Wartungsarbeiten in einem Kraftwerk von der Quarantäne.
So ausgefallen manche Bewilligung ist, in den meisten Fällen hat sie einen tragischen Grund: Beerdigungen, Angehörige, die im Sterben liegen, oder dringende Arzttermine. Auch in solchen Fällen zeigen die Kantone Nachsicht.