Er versteckt sich in Näfelser Wohnung
Kollege versteckt ausgebüxten Häftling im Schrank

Weil er «einfach ein wenig Ferien machen» will, haut ein Straftäter aus einem Gefängnis ab. Bei einem Kollegen versteckt er sich im Schrank – bis die Polizei vor der Türe steht.
Publiziert: 24.11.2020 um 11:00 Uhr
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Aktualisiert: 24.11.2020 um 12:25 Uhr
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Im Dezember 2019 sucht die Kantonspolizei Glarus einen flüchtigen Häftling. (Symbolbild)
Foto: ullstein bild

Es ist ein Dezembernachmittag in Näfels GL im Jahre 2019: Die Glarner Kantonspolizei klingelt an einer Wohnungstür. Sie sucht einen flüchtigen Häftling, der vor rund zehn Tagen nicht mehr von einem unbegleiteten Arztbesuch zurückgekommen ist.

Nun vermutet die Kantonspolizei, dass sich der Flüchtige in dieser Näfelser Wohnung befindet: Sie gehört einem Bekannten. «Nach mehrmaligem Klingeln und nach mehreren Minuten» wird die Türe letztendlich geöffnet. So steht es im Strafbefehl, über den die «Südostschweiz» berichtet.

Häftling sass im Schrank

Der Mieter sagt zur Kantonspolizei, dass er alleine in der Wohnung sei und seit längerer Zeit nichts mehr von seinem Kollegen gehört habe. Die Polizisten werden durch das Verhalten aber misstrauisch, verlangen, sich in der Wohnung umschauen zu dürfen. Der Mann willigt ein. Und tatsächlich findet diese anschliessend den Flüchtigen – in einem Schrank!

Der Flüchtige hatte zu seinem Kollegen gesagt, dass er «einfach ein wenig Ferien machen» wollte. Irgendwann wäre er dann schon in den Strafvollzug zurückgegangen oder er werde «halt verhaftet».

Mieter entzog Gast dem Strafvollzug

Der Mieter machte sich der versuchten Begünstigung schuldig: Denn «er hat versucht, jemanden dem Strafvollzug zu entziehen, wobei der zur Vollendung gehörende Erfolg nicht eingetreten ist». Der Mieter habe gewusst, dass sein Gast aus dem Strafvollzug komme und nicht bei ihm sein dürfte.

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Der Mieter entzog seinen Gast somit dem Strafvollzug. «Wobei dieses Tun nicht zu einer Vereitelung des Strafvollzugs führte, da die Kantonspolizei den Flüchtigen in einem Schrank des Beschuldigten fand.»

Das Urteil für den Mieter: Bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Busse von rund 500 Franken. Dazu wurden ihm noch die Gebühren von 650 Franken aufgebrummt. (myi)

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