Weil er sich zu Hause langweilt und in der Schweiz keine Arbeit findet, ist ein Westschweizer (37) bereits zum zweiten Mal in den Ukraine-Krieg gezogen.
Klar ist: Mit seinem Einsatz an der ukrainischen Front macht sich Jérôme, wie ihn die «Rundschau» in ihrem Beitrag nennt, strafbar. Für Schweizer ist der Dienst in fremden Armeen gemäss Gesetz verboten. Doch was droht Jérôme, wenn er wieder in seine Heimat zurückkehrt?
Es könnten bis zu drei Jahre Knast drohen
Wer sich dieser Regelung widersetzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Das erklärte der Mediensprecher der Schweizer Militärjustiz, Florian Menzi, bereits vor einem Jahr gegenüber Blick.
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Die Regelung gelte dabei nicht nur für Angehörige der Armee, sondern für jeden Schweizer Staatsbürger – egal ob Mann oder Frau. Nur wer neben der Schweiz auch eine andere Staatszugehörigkeit besitzt, in diesem andern Staat niedergelassen ist, und dort Militärdienst geleistet hat, komme ungeschoren davon.
Mindestens sieben Verfahren gegen Schweizer Söldner
Trotz des mächtigen Ärgers, der Schweizer Söldnern droht, ist Jérôme kein Einzelfall. Schätzungen zufolge kämpfen mehrere Dutzend Schweizer Bürger, auch Doppelbürger, aufseiten der Ukrainer. So auch der Schaffhauser Avi Motola (47), der als Scharfschütze gegen die Armee von Kreml-Chef Wladimir Putin (70) kämpft.
In gewissen Fällen haben die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen. «Die Militärjustiz führt im Moment sieben Verfahren in Zusammenhang mit dem Verdacht auf Leisten von fremdem Militärdienst im Ukraine-Krieg», sagte Mediensprecher Florian Menzi zu Blick.
Die Anzahl der Verfahren dürfte inzwischen angestiegen sein. Da die Ermittlungen bei einem Land, das sich im Krieg befindet, jedoch sehr aufwendig gestalten, ist es fraglich, ob oder wann es zu einem Urteil komme. (dzc)