Ein Häftling soll in einem Schweizer Gefängnis keine angemessene vegane Ernährung erhalten haben. Darum verklagt der Aktivist die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Dieser Klage schliesst sich ein Schweizer Psychiatriepatient an, wie die britische Zeitung «Guardian» berichtet.
Die Schweiz wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgefordert, auf die Beschwerden des Häftlings und des Psychiatriepatienten zu antworten. Die Veganer rügen in ihrer Beschwerde, dass sie während ihrer Aufenthalte im Gefängnis beziehungsweise in einer psychiatrischen Klinik keine Mahlzeiten erhalten haben, die ihren Überzeugungen entsprechen
Eine Zulassung der Klage in Strassburg könnte dazu führen, dass Veganismus als eine Überzeugung ethischer Natur anerkannt wird.
Er bekam Verstopfung, Hämorrhoiden und Eisenmangel
2018 sass der damals 28-jährige Schweizer Tierrechtsaktivist für elf Monate im Gefängnis Champ-Dollon im Kanton Genf in Untersuchungshaft, weil er mehrere Genfer Metzgereien mit Steinen beworfen hatte. Die Gefängnisleitung hatte sich trotz wiederholter Aufforderungen geweigert, ihm vegane Mahlzeiten zu servieren.
Bereits kurz nach seiner Inhaftierung beschwerte der Mann sich, dass es für ihn keine richtige vegane Ernährung zur Auswahl geben würde und er sich nur von den Beilagen ernähren konnte, wie Reis, Salaten und Burgerbrötchen. Er verweigerte die Behandlung mit Vitamin B 12 und wurde später von einem Arzt mit Verstopfung, Hämorrhoiden und Eisenmangel diagnostiziert.
Auf seine Beschwerde trat das Bundesgericht im Juni 2020 nicht ein. Der zweite Aktivist, der sich in einer psychiatrischen Klinik aufhielt, schloss sich 2022 der ersten Beschwerde an, die 2020 eingereicht worden war. Beide Eingaben wurden Ende September 2022 vom EGMR in Strassburg angenommen.
Einige Gefängnisse setzen bereits auf vegane Ernährung
Es wird nun geprüft, ob das Genfer Gefängnis gegen das «Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit» verstossen hat. Die Schweiz hat drei bis vier Monate Zeit, um die Fragen des EGMR zu beantworten. Danach wird bestimmt, ob das Recht auf eine vegane Ernährung in Gefängnissen und Spitälern verankert werden soll.
Aus religiösen Gründen ist das Recht auf vegane Ernährung in Gefängnissen in einigen europäischen Ländern bereits rechtlich abgedeckt. Doch wenn das EGMR bestimmt, dieses Recht zu erweitern, könnte der Veganismus als ethisches Glaubenssystem definiert werden. (lrc/SDA)