Im Kampf für ihre politischen Interessen ist einigen Linksextremen mittlerweile jedes Mittel recht. Mit der Hetzjagd auf eine Mitarbeiterin des Staatssekretariats für Migration (SEM) erreicht ein monatelanger Streit nun eine neue Eskalationsstufe. Ursprung der Hass-Attacken: diverse Vorwürfe, dass Sicherheitskräfte in den Bundesasylzentren (BAZ) Gewalt gegen Asylsuchende ausüben würden.
Linke Aktivisten hatten solche Fälle für sich im Basler BAZ Bässlergut dokumentiert. Beschuldigt werden dabei die beiden Firmen Protectas und Securitas. Gibt es dort also ein Gewalt-Problem? Blick liegen Vorfälle aus weiteren Bundesasylzentren vor, bei denen Asylsuchende verletzt wurden.
Auf Wartezeit folgten Schläge
Einer von ihnen ist Ali Adamou (28) aus dem BAZ in Giffers FR. Am 4. Mai 2020 kommt der Asylsuchende aus Kamerun nach einem Besuch in der Stadt zurück ins Zentrum. Im Eingangsbereich müsste er sich eigentlich einer Durchsuchung durch die Sicherheitskräfte der Protectas unterziehen. Doch niemand ist da.
Adamou schildert die Abläufe jenes Abends gegenüber Blick: «Nach 30 Minuten Wartezeit wurde ich ungeduldig. Ich fühlte mich krank und wollte endlich rein, also klopfte ich an die Scheibe der Eingangstür im Foyer.»
Nacht auf der Bank im Foyer verbracht
Zwei Sicherheitsmitarbeiter seien dann rausgekommen. Sie hätten ihn wegen des Klopfens angebrüllt und mehrmals gegen die Mauer gestossen. Er sei dann zu Boden gefallen: «Da schlugen sie mir mit den Fäusten gegen den Kopf. Ich blutete, bekam kaum noch Luft.» Schliesslich hätten sie ihn «wie einen Hund» nach draussen getragen.
Ein anderer Asylsuchender bringt ihn ins Spital. Dort verliert er mehrmals das Bewusstsein, wie der Rapport der Ärzte bestätigt. Adamou hat Wunden an Kopf und Arm – zudem eine Knieverletzung. Er muss vorerst an Krücken gehen, darf aber einige Stunden später zurück ins Zentrum. Eigentlich, denn: «Als ich gegen Mitternacht dort ankam, liess mich das Sicherheitspersonal nicht rein. Ich musste auf einer Bank im Foyer schlafen.»
Securitas-Mitarbeiter berichtet von Übergriffen
Ein weiterer Vorfall ereignet sich im Sommer 2020 im Bundesasylzentrum in Kreuzlingen TG. Laut Polizeirapport bricht dort einem Asylsuchenden während eines Gerangels mit der Securitas ein Zahn ab. Das SEM schreibt später in einem Bericht, der Asylsuchende habe sich die Verletzung selbst zugefügt. Eine Untersuchung gab es nie, der Betroffene wurde ausgewiesen, noch bevor er Anzeige erstatten konnte.
Ein Securitas-Mitarbeiter im BAZ Brugg AG berichtet Blick ebenfalls von gewalttätigen Auseinandersetzungen. Weil er Angst um seinen Job hat, will er anonym bleiben. «Ich kann nicht mehr dahinterstehen, wie mit den Asylsuchenden umgegangen wird», sagt er. Immer wieder würden Asylsuchende angeschrien oder gar körperlich angegangen. «Ich habe mitbekommen, wie das Sicherheitspersonal die Flüchtlinge gegen die Wand stiess, wenn sie Probleme machten.»
Falsche Ausbildungsinhalte
Der Angestellte macht der Securitas schwere Vorwürfe: «Wir werden gar nicht dafür ausgebildet, deeskalierend vorzugehen!» Stattdessen werde in sogenannten «Selbstverteidigungskursen» ein aggressives Vorgehen geübt: wie man Asylsuchende zu Boden bringt und fixiert. Bei einem solchen Training seien Anfang März sogar mehrere eigene Mitarbeiter verletzt worden: «Einer musste sogar mit einem Muskelriss ins Spital!»
Die Securitas betont, die genannten Gewalt-Vorfälle würden auf Beschuldigungen basieren, nicht auf Beweisen. Physische Einflussnahme könne «als letztes Mittel im Sinne der Selbstverteidigung oder Notwehrhilfe zum Einsatz kommen». Die Protectas will keine Stellung nehmen.
SEM steht hinter Sicherheitsfirmen
Auch das SEM stellt sich hinter das Vorgehen der beiden Firmen. Es komme vor, dass Asylsuchende bei Konflikten durch das Personal verletzt würden – solange dies aus Notwehr geschehe, erachte man es als nötig und verhältnismässig. Vorwürfe von unverhältnismässiger Gewalt liessen sich nicht erhärten.
Ali Amadou hat nach dem Vorfall im BAZ Giffers Beschwerde eingereicht – mit drei weiteren Asylbewerbern, die ebenfalls Gewalt erlebt haben. Nun läuft ein Verfahren. Zwei der Kläger wurden mittlerweile ausgewiesen. Sie können vor Gericht nicht mehr aussagen.
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