Auf einen Blick
- Thomas L. erwürgte und zerstückelte seine Frau Ivana
- Psychiater vermutet eher Persönlichkeitsstörung als psychische Erkrankung
- Tat geschah im Februar 2024, Opfer war 38 Jahre alt
Der Inhalt des Bundesgerichtsurteils zum Fall Binningen BL ist verstörend: Im Februar 2024 soll Thomas L.* (41) seine Frau Ivana L.* (†38) erwürgt haben. Er zerkleinerte ihre Leichenteile anschliessend in der Waschküche und «pürierte» diese mit einem Stabmixer.
Während der Befragung hatte L. noch angegeben, die Mutter seiner Tochter tot aufgefunden und «in Panik» in der Waschküche zerstückelt zu haben. Eine Version, die laut dem forensischen Psychiater Thomas Knecht unwahrscheinlich ist. «Solche Täter denken in der Regel sehr rational. Sie wollen ihre Tat um jeden Preis durchziehen und gehen extrem technisch vor», sagt Knecht zu Blick.
Seine Vermutung: Thomas L. hat sich eine klare Reihenfolge überlegt, wie er vorgehen möchte. «Das war keine Tat im Wahn.» Er sei relativ geordnet gewesen.
«Keine psychische Erkrankung, sondern eine Abnormität»
Das strukturierte Vorgehen bei solchen Taten zeugt laut dem Experten von einer unheimlichen Gefühlskälte. «Dies hilft dem Täter auch dabei, über Stunden oder sogar Tage so geordnet vorzugehen.» Das Zerstückeln und Beseitigen einer Leiche über eine längere Zeit erfordere neben der extremen Gefühlskälte auch eine gewisse psychische Stabilität.
«Deshalb würde ich im vorliegenden Fall nicht von einer psychischen Erkrankung, sondern eher von einer Abnormität sprechen», erklärt Knecht. Denn: Eine Erkrankung gehe oft mit einem labilen psychischen Zustand einher.
Im vorliegenden Fall stehe aber ein geordnetes Verhalten im Vordergrund. «Deshalb habe ich Mühe, in diesem Zusammenhang bereits von einer klassischen psychischen Erkrankung zu sprechen.» Da bräuchte es weitere Symptome. Wahrscheinlich liege beim Täter eher eine Persönlichkeitsstörung vor, sagt der Experte. Wie ausgeprägt diese sei, müssten die weiteren Untersuchungen zeigen.
Täter haben kein Reuegefühl
«Der Fall Binningen ist tatsächlich ein gruseliger Fall», schätzt der Psychiater ein. Dennoch hatte er in seiner Karriere bereits mehrmals mit solchen «Beseitigungsmanövern» zu tun. Diese Taten seien separat von der eigentlichen Tat zu betrachten. «Man spricht von einem sogenannten Nachtatverhalten.»
Das Ziel: Die eigenen Spuren beseitigen und Konsequenzen für die eigene Person vermeiden. Merken die Täter, dass ihr Vorhaben aus irgendeinem Grund nicht aufgeht, suchen sie sich einen anderen Weg. «Deshalb brechen diese Personen ihre Tat auch nicht einfach ab – es tritt kein Reuegefühl oder Empathie an die Oberfläche. Ihr Tatentschluss steht fest.»
Wie ein Freund von Ivana L. Blick im Februar erzählte, deutete nichts auf das Verbrechen hin. Er sagte: «Für mich wirkten sie wie die perfekte Familie.» Ein anderes Bild zeichnet der Partner einer Freundin von Ivana L. «Seit Monaten kriselte es bei den beiden.» Anscheinend musste die Polizei vor der Horrortat wegen Handgreiflichkeiten ausrücken.
Für die Angehörigen muss der Inhalt des Bundesgerichtsurteils «überwältigend» sein, sagt Knecht. «Das kann einem über längere Zeit den Boden unter den Füssen wegziehen.» Albträume bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen können auftreten.
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