Im April, auf dem Höhepunkt der Corona-Krise, stellte der Bund fest, dass zu wenig Masken zur Verfügung stehen. Also besorgte er sich über das VBS 18 Millionen davon in China und verteilte sie zum Selbstkostenpreis an den Detailhandel und Apotheken. Wie der «Kassensturz» am Dienstag berichtete, sind diese Masken nicht optimal für die Virusbekämpfung.
«Die CE-Kennzeichnung erweckt den Anschein, diese Maske entspreche den europäischen Anforderungen», wird Margit Widmann, Dozentin für Qualitätsmanagement von Medizinprodukten an der Luzerner Hochschule zitiert. «Im Kleingedruckten entdecke ich dann einen chinesischen Standard, der gegen Luftverschmutzung ist. Und da frage ich mich, ob diese Masken geeignet gegen Covid-19 sind.»
Lidl und Manor handeln, Spar überlegt
Das Siegel CE bedeutet, dass die Maske in Europa zertifiziert wurde und höchsten Qualitätsansprüchen genügt. Die Typen I, II und IIR erfüllen die Bedingung. Wenn der Konsument dies auf der Packung liest, kann er die Masken bedenkenlos kaufen und gegen Corona einsetzen. Bloss: Im Fall der VBS-Masken stimmt das eben nicht. Sie erfüllen diese Standards nicht, müssten daher auf der Packung mit «non medical» oder «nicht für die medizinische Verwendung» angeschrieben sein und sollten nicht vom Gesundheitspersonal getragen werden.
Das Problem gibt es nicht nur bei den VBS-Masken. Im Gegenteil: Die wenigsten sind laut Kassensturz korrekt angeschrieben. Swissmedic habe bis jetzt über 100 Meldungen zu nicht konformen medizinischen Gesichtsmasken erhalten. Trotzdem gibt und gab es diese Masken in den Läden zu kaufen, beispielsweise bei Lidl, Manor und Spar. Lidl hat das CE-Kennzeichen unterdessen überklebt, Manor will dasselbe tun, Spar überlegt noch. Auch in der Apotheke zur Rose wurden die Masken verkauft. Dort werden künftig Hinweise auf den Verpackungen angebracht, damit der Konsument richtig informiert ist.
VBS gibt Fehler zu
Brigadier Markus Näf war im Auftrag des VBS für die Beschaffung von Medizinprodukten zuständig. Dem «Kassensturz» sagt er: «Diese Maske ist als Medical-Face-Mask deklariert, aber das ist nicht korrekt. Sie ist im Rahmen der Anschubverteilung, bei der die Masken über Grossverteiler verteilt werden, irrtümlich falsch deklariert worden. Die Maske erfüllt aber die Kriterien, sodass sie keine Gefährdung darstellt für die Bevölkerung.»
Man prüfe derzeit, wie viele dieser Masken bereits verbraucht seien. Falls noch Bestände vorhanden seien, werde diskutiert, ob man sie mit einem Aufkleber versieht, der informiert, dass sie nicht für den medizinischen Gebrauch sind. (vof)
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