Seit Anfang 2019 müssen alle Schweizer Haushalte eine Radio- und TV-Gebühr in Höhe von 335 Franken an die Serafe AG bezahlen. Ausgenommen sind davon nur Menschen, die Ergänzungsleistungen beziehen, als Diplomaten funktionieren oder taubblind sind.
Aufgrund einer Übergangsregelung, die bis Ende 2023 galt, waren auch Personen, die kein Gerät mit Fernseh-, Radio- oder Internetempfang besassen, ausgenommen. Als solcher sah sich ein Mann (75) aus dem Berner Oberland. Er beantragte, aufgrund des sogenannten Opting-out keine Gebühren bezahlen zu müssen – was ihm genehmigt wurde, wie das «Thuner Tagblatt» berichtet.
Verhängnisvolle Kontrolle
Die Probleme begannen, als eine unangemeldete Kontrolleurin des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) vor seiner Tür stand. Zwar konnte er sie abwimmeln, der Frau fiel jedoch auf, dass er Radio hörte. Es dauerte also nicht lange, bis sie wieder bei ihm klingelte.
Bei diesem Besuch folgte der zweite Fehler des Mannes: Um den Ausweis der Kontrolleurin zu fotografieren, holte er sein Handy hervor – und schwor daraufhin, dass es sich um ein Firmengerät handelt, für das er bereits über seine Firma Serafe-Gebühren bezahlt. Nur: Auf dem Handy befanden sich auch Apps, mit denen man TV schauen kann.
«Das finde ich ungerecht»
Das Bakom reichte daraufhin einen Strafbescheid beim Gericht in Thun ein. Für den Mann ist das unverständlich: «Das finde ich ungerecht», sagt er, während er vor Gericht vehement bestritt, dass er Geräte, die Radio oder TV empfangen, in seinem zu Hause hat. Auch von den TV-Apps auf dem Handy wisse er nichts: «Sie müssen schon darauf gewesen sein, als ich es gekauft habe.»
Gerichtspräsidentin Dorothea Züllig-von Allmen zeigte sich von dieser Argumentation nicht überzeugt. Das Urteil: Der Mann muss wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz eine Übertretungsbusse von 800 Franken bezahlen. Dazu kommen die Gerichtskosten in Höhe von 1800 Franken. «Da fehlt der gesunde Menschenverstand», sagte der Rentner. «Es wird nur mit juristischen Spitzfindigkeiten argumentiert.» (zun)