Turbulenter Prozess in Moutier
Vergewaltiger beleidigt Staatsanwalt – und kriegt Bewährung

Ein 42-jähriger Mann ist wegen Vergewaltigung und Belästigung einer seiner Ex-Partnerinnen vom Gericht Berner Jura-Seeland verurteilt worden. Er erhält eine Bewährungsstrafe.
Publiziert: 26.01.2022 um 14:24 Uhr
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Ein Mann (42) wurde am Dienstag in Moutier BE vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen Vergewaltigung und Bedrohung verurteilt.

Vergewaltigung und Belästigung: Ein Mann (42) wurde am Dienstag in Moutier BE vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland wegen dieser Vergehen an einer seiner Ex-Partnerinnen verurteilt. Sie ist gleichzeitig auch die Mutter seines Kindes.

Wie Radio Jura Bernois (RJB) schreibt, sei der Verurteilung ein turbulenter Prozess vorausgegangen. Brisant: Der Angeklagte sei während der Plädoyers vergangene Woche aus dem Saal geworfen worden, weil er den Staatsanwalt beleidigt hatte. Und auch bei der Urteilsverkündung am Dienstag glänzte der Angeklagte durch Abwesenheit. Allerdings dieses Mal wegen einer Corona-Erkrankung.

Aussagen der Anklage nicht stimmig genug

Die Tat ereignete sich im Jahr 2010 und ist nicht verjährt. Allerdings komme der portugiesische Staatsbürger nach Ansicht der Richterin ziemlich gut davon, schreibt RJB weiter. Vor allem auch, weil seine erste und die nachfolgenden Partnerinnen den Mann auch wegen anderer Vorkommnisse angezeigt hätten.

Weil aber nicht alle ihre Aussagen eindeutig stimmig gewesen seien, zumindest nicht stimmig genug, um das Gericht zu überzeugen, habe es sein Urteil nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» gefällt.

Egoistisch, krankhaft eifersüchtig und zu grober Bosheit fähig

Und trotzdem: Den drei zuständigen Richterinnen und Richter hätten die wenigen bewiesenen Tatsachen genügt, um ihn wegen Vergewaltigung und Belästigung zu 16 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 7000 Franken auf Bewährung zu verurteilen, wie es im Bericht weiter heisst.

Und doch griff die Richterin das Verhalten des Angeklagten heraus: Er sei ein Mann, der als egoistisch und krankhaft eifersüchtig beschrieben werde, sagte sie. Zudem prangerte die Anklage an, dass er zu grober Bosheit fähig sei. Ein Verhalten, das zwar als verwerflich, aber nicht in jedem Fall unbedingt als strafbar angesehen werden könne. (oco)

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