Thunersee-Mordfall
Berner Obergericht bestätigt Urteil und verschärft Strafmass

In zweiter Instanz hat das Berner Obergericht den Mordschuldspruch gegen einen 40-Jährigen bestätigt und die Strafe auf 20 Jahre Haft erhöht. Der Mann hatte eine Sexpartnerin (†31) getötet und ihre Leiche im Thunersee versenkt.
Publiziert: 16:13 Uhr
|
Aktualisiert: 16:26 Uhr
1/5
Bei dem Opfer handelte es sich um eine Frau (†31) aus Münchenstein BS.
Foto: Facebook

Auf einen Blick

  • 40-jähriger Mann wegen Mordes verurteilt
  • Freiheitsstrafe von 20 Jahren
  • Verteidigung beantragt erneut Freispruch
  • Staatsanwalt fordert lebenslange Freiheitsstrafe mit ambulanter Therapie
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Das Berner Obergericht hat am Freitag den Schuldspruch wegen Mordes gegen einen 40-jährigen Mann bestätigt und die Strafe verschärft. Er habe eine Sexpartnerin (†31) kaltblütig umgebracht und ihre Leiche im Thunersee versenkt.

Die zweite Instanz verurteilte den Angeklagten Baselbieter zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und ordnete gleichzeitig eine ambulante Therapiemassnahme an. Das erstinstanzliche Regionalgericht Thun hatte den Angeklagten im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und acht Monaten und ebenfalls einer ambulanten Therapie verurteilt.

Gericht glaubte bereits 2021 nicht an Unfall-Theorie

Der damals 39-Jährige hatte behauptet, die Kopfverletzung des Opfers sei ein Unfall gewesen. Als die Frau dann nicht mehr aufgewacht sei, habe er Panik bekommen, sie erdrosselt und die Leiche entsorgt. Dieser Behauptung glaubte das Gericht nicht.

Für das Regionalgericht Oberland in Thun war damals bereits klar, der Täter hatte sein Opfer im Januar 2021 erst am Kopf verletzt, dann mit einem Kabelbinder erdrosselt und schlussendlich bei Gunten BE im See versenkt. Der Gerichtspräsident hatte dem Täter eine grosse «Emotionslosigkeit». «Auch wenn R. wohl nicht von Anfang an vorhatte, sein Opfer zu töten.» 

Verteidigung beantragt erneut Freispruch

Vor Obergericht hatte die Verteidigung nun erneut einen Freispruch beantragt, worauf sie sich wieder auf die Unfall-Theorie stützte. Der Mann habe dann falsch reagiert. Das Gericht sah das aber schon 2023 anders: Bei einem Unfall gehe man ins Spital und google nicht nach Ablageorten für eine Leiche, so der Gerichtspräsident.

Der Staatsanwalt stellte nun sexuelle Motive für die Tat ins Zentrum. Wie in erster Instanz forderte er erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte habe die Frau aus sexuell-sadistischen Motiven bestialisch ermordet. Der Baselbieter bewege sich in einer düsteren Welt sexueller Gewaltphantasien, die er mit seiner Bekannten habe in die Realität umsetzen wollen. Als sich die Frau weigerte, habe er sei niedergeschlagen und gefesselt.

«Von Angesicht zu Angesicht» erdrosselt

Vor seinem Domizil habe er die Frau mit einem Kabelbinder «von Angesicht zu Angesicht» erdrosselt, weil ihn das erregt habe. Dann sei er mit der Frau durch die halbe Schweiz an den Thunersee gefahren, wo er sie gefesselt und mit einem Betonklotz beschwert bei Gunten ins Wasser geworfen habe.

Das Obergericht ging zwar davon aus, dass es bei dem Treffen des Mannes mit seiner Bekannten und Sexpartnerin durchaus um Sex gegangen sei. Rechtsgenügliche Beweise, dass die Tat aber sexuell-sadistisch motiviert sei, lägen nicht vor. Vielmehr sei eine Vielzahl verschiedener Motive denkbar, die sich letztlich nicht abschliessend klären liessen.

Auch ohne sexuell-sadistisches Motiv sei die Tat jedoch unzweifelhaft als Mord zu qualifizieren, kam das Obergericht zum Schluss. Der Täter sei äusserst skrupellos und egoistisch vorgegangen. Er habe «unvorstellbar brutal, kaltblütig und grauenhaft» gehandelt, sagte der Vorsitzende der Strafkammer in der Urteilsbegründung.

Gericht verordnet zusätzlich ambulante Therapie

Die Aussagen des Angeklagten seien widersprüchlich und nicht konsistent, und sie stimmten nicht mit den rechtsmedizinischen Befunden überein. Das Gutachten sei sorgfältig erstellt und nachvollziehbar begründet, kam das Obergericht zum Schluss. Die Einwände der Verteidigung gegen das Gutachten «lösen sich in Luft auf», erklärte der Vorsitzende.

Wie bereits die erste Instanz, sprach auch das Obergericht zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine ambulante Therapie aus. Noch offen ist, ob das Urteil weiter ans Bundesgericht gezogen wird. Er werde die Sache in den nächsten Tagen mit seinem Mandanten besprechen, sagte der Verteidiger am Rand der Urteilsverkündung am Freitag.

Fehler gefunden? Jetzt melden