Anton R. muss wegen Mordes an Simone F. über 17 Jahre hinter Gitter
Es war Mord, kein Unfall! Das Verdikt des Regionalgerichts Oberland in Thun BE ist klar. Anton R.* (39) hat sein Opfer Simone F.* (†31) im Januar 2021 erst am Kopf verletzt, dann mit einem Kabelbinder erdrosselt und schlussendlich bei Gunten BE im Thunersee versenkt.
Der Angeklagte hatte zuvor behauptet, Simone Fs. Kopfverletzung sei ein Unfall gewesen. Als die Frau dann nicht mehr aufgewacht sei, habe er Panik bekommen, sie erdrosselt und die Leiche entsorgt. Dieser Behauptung glaubte das Gericht nicht. Bei einem Unfall gehe man ins Spital und google nicht nach Ablageorten für eine Leiche, so der Gerichtspräsident am Freitag. Er attestierte dem Täter eine grosse «Emotionslosigkeit». «Auch wenn R. wohl nicht von Anfang an vorhatte, sein Opfer zu töten.»
Zum Schlag auf den Kopf sei es wohl gekommen, weil Simone F. die sexuellen Wünsche von R. nicht befriedigen wollte.
Für den Mord und weitere Delikte, wie Störung der Totenruhe, muss Anton R. nun 17 Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
*Namen geändert
Die Urteilseröffnung ist vorbei
Das Gericht geht nochmals die einzelnen Anklagepunkte durch, erklärt die einzelnen Strafmasse. Die Zeit, die R. bis jetzt in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Vollzug gesessen hat, wird ihm auf die Gesamtstrafe von 17 Jahre und acht Monate angerechnet. Damit ist die Urteilseröffnung vorbei. Das Urteil kann an das Obergericht weitergezogen werden, ist also noch nicht rechtskräftig.
Was bekommen die Eltern?
Jetzt geht es noch um die Zivilklagen der Eltern von Simone F. Diese hatten vom Angeklagten Genugtuung für den Tod ihrer Tochter gefordert. Für den Vater gibt es 6000 Franken, für die Mutter 5000 Franken. Die Summen seien eher tief, weil der Kontakt zur Tochter in den letzten Jahren kaum noch stattgefunden habe, so das Gericht.
Anton R. muss wegen Mordes an Simone F. 17 Jahre hinter Gitter
Wegen Mordes an Simone F. muss Anton R. (39) ins Gefängnis. Das Regionalgericht Oberland in Thun verurteilt den Baselbieter zu einer Haftstrafe. 17 Jahre muss R. für den Mord hinter Gitter. Wegen Störung der Totenruhe und weiter Delikte kommen nochmals ach Monate dazu. R. zeigt bei der Verkündung des Strafmasses keinerlei Reaktion. Eine Verwahrung steht nicht zur Debatte.
Kopfverletzung war nicht geplant
Für das Gericht ist klar, dass der Schlag auf den Kopf von Simone F. vom Angeklagten nicht geplant war. Anton R. habe sich mit dem Opfer getroffen, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Auch dass R. erst nach der Schlag auf den Kopf von F. nach einem Ablageort für die Leiche sucht, spreche gegen eine geplante Tat. Die Strangulation sei dann aber nicht aus Lust am Töten erfolgt, sondern um nicht aufzufallen. «Dennoch ging der Angeklagte äussert emotionslos vor», so der Gerichtsvorsteher.
Eine halbe Stunde später stranguliert
Nach Meinung des Gerichts wurde F. nach dem Schlag auf den Kopf gefesselt. Es ist aber unwahrscheinlich, dass sie nicht mehr aufgewacht ist. Die Strangulation sei aber erst eine halbe Stunde später erfolgt. Später wurde das Opfer im See versenkt. F. wurde stranguliert, um die Tat zu vertuschen und nicht aus sexuellen Motiven, wie von R. behauptet. Das hält das Gericht fest.
Kopfverletzung wurde zugefügt
Die Kopfverletzung wird thematisiert. Der Beschuldigte habe mehrere Versionen zu Protokoll gegeben, so das Gericht. R. hatte erklärt, dass Simone F. gestürzt und sich dabei verletzt habe. Für das Gericht ist gesichert, dass R. einen angelegenen Ort gesucht, diesen im Bruderholz gefunden hat. Nach Auffassung des Gerichts kann sich Simone F. aber nicht bei einem Sturz auf ein Steinkreuz am Kopf verletzt haben. Vor allem, weil sich F. an der Stirn verletzt hatte. Wir gehen davon aus, dass ihr die Verletzungen zugefügt wurden, so das Gericht.
Kopfverletzung halbe Stunde vor Strangulation
Nun geht es um die forensischen Beweismittel. Es sei gesichert, dass die Kopfverletzung rund eine halbe Stunde vor der Strangulation erfolgt sei. In der Lunge des Opfers wurde kein Wasser gefunden, Simone F. war also bereits tot, als sie in den See geworfen wurde.
Das Gericht beginnt mit der Begründung
Die verschiedenen Schauplätze der Geschehnisse werden nochmals aufgezählt. Wo die Tötung passiert ist, ist nun klar. Der Tatort ist massgeblich für den Gerichtsstand. Simone F. wurde demnach nicht im Kanton Bern stranguliert. Trotzdem habe man sich darauf geeinigt, dass der Fall in Thun verhandelt werde, so der Gerichtspräsident. Der Angeklagte Anton R. bliebt regungslos.
Erwiesen ist für das Gericht, dass sich Angeklagter und Opfer schon länger kannten. Am 16. Januar 2021 sei B. in Münchenstein gewesen und habe das Opfer abgeholt. Dann seien die beiden zusammen weggefahren. In Bruderholz sei dann «etwas passiert». Hier widersprechen sich die Darstellungen von Anklage und Verteidigung. Klar aber ist, dass sich Simone F. hier ihr Kopfverletzung zugezogen hat. Dann seien der Angeklagte und Opfer wieder zurückgefahren, das Opfer habe das Auto aber nicht mehr verlassen. In den Morgenstunden wurde Simone F. dann im Thunersee versenkt. Wo, kann das Gericht aufgrund des Bewegungsmusters des Angeklagten und des Opfers rekonstruieren.
Wie lange muss Anton R. ins Gefängnis?
Vor dem Regionalgericht Oberland in Thun BE hat die Urteilseröffnung im Mordfall Simone F. begonnen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten Anton R. lebenslänglich wegen Mordes, die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Der Gerichtssaal ist gut gefüllt.
Vor fast drei Jahren erschütterte ein Leichenfund die Schweiz: Eine junge Frau wurde tot aus dem Thunersee geborgen. Vermutlich wurde sie getötet. Um sie zu identifizieren, veröffentlichte die Polizei Bilder ihrer Tattoos und bat die Öffentlichkeit um Hilfe.
Mit Erfolg: Das Opfer konnte als Simone F.* (†31) identifiziert werden. Eine Woche später klickten die Handschellen bei einem damals 36-jährigen Baselbieter. Dieser muss sich ab Freitag einem dreitägigen Prozess vor dem Regionalgericht Oberland in Thun BE stellen – unter anderem wegen Mordes. Das Motiv war laut Anklageschrift ein Streit über sexuelle Grenzen.
Er wollte härteren Sex – sie nicht
Simone F. und Anton R.* (heute 39) kannten einander gut. Sie hatten ein paarmal Sex und zwischenzeitlich wohnte sie sogar bei ihm. Doch dann wollte er laut den Ermittlern mehr: ausgefalleneren, härteren Sex. Sie wollte das nicht. Kurz darauf fand man F. tot im Thunersee.
Das Verletzungsbild zeugt von brachialer Gewalt: Simone F. wurde auf den Kopf geschlagen, vermutlich mit einem Hammer. Zudem erlitt sie mehrere Rippenbrüche. Doch da war sie noch nicht tot, denn sie wehrte sich, als man ihr mit Kabelbindern Hände und Füsse fesselte. Sie wehrte sich auch, als man ihr einen Kabelbinder um den Hals legte und ihn eng anzog. F. hatte keine Chance. Ihre Leiche wurde an einen Baustellensockel gebunden und im Thunersee versenkt.
Tat-Ablauf weiterhin unklar
Wann und wo genau Anton R. Simone F. umgebracht haben soll, ist auch nach mehreren Monaten Polizeiarbeit nicht klar. Gemäss der Anklageschrift geschah es irgendwann zwischen 21.35 und 3.30 Uhr in der Nacht auf den 17. Januar 2021. Irgendwo zwischen ihrer Wohnung in Münchenstein BL, seiner im Kanton Basellandschaft und beim späteren Fundort in Gunten BE am Thunersee.
Fest steht: Um 21.35 Uhr hatte Anton R. Simone F. bei ihr zu Hause abgeholt. Sie verabschiedete sich von ihrem Mitbewohner und erklärte, dass sie in Kürze wieder zurück sei. R. fuhr sie zu einem nahen Waldstück. Wo es laut der Anklageschrift zum Streit gekommen sein soll. Wenig später fuhr er zurück in seine Wohnung, wo er Musik hörte, Alkohol trank und im Internet nach Gewässern zur Entsorgung einer Leiche suchte.
Mindestens zehn Jahre für Mord
In ihrer Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft noch keine Forderungen an das Gericht gestellt. Der Strafrahmen für Mord geht von zehn Jahren bis lebenslänglich.
Es gibt aber noch weitere Anklagepunkte: Neben der Störung des Totenfriedens auch mehrfache Pornografie und Gewaltdarstellungen. So wurden im Besitz von Anton R. Dateien gefunden, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Gewaltdarstellungen enthalten.
«Leiche wegen Panikattacke entsorgt»
Aktuell sitzt der Anklagte in der Justizvollzugsanstalt Thorberg in Krauchthal BE im vorzeitigen Strafvollzug. Im Normalfall bedeutet das, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung zu rechnen ist.
Wie Christoph Scheurer, Informationsbeauftragter der Berner Staatsanwaltschaft, Medien nach der Anklageerhebung im Juli 2022 berichtete, bestreitet der Angeklagte nicht, den Tod der jungen Frau herbeigeführt zu haben. Aber: «Er macht einen Unfall geltend», hiess es von der Staatsanwaltschaft damals. Und: «Er sagt, er habe sich im Zuge einer Panik-Attacke dazu entschlossen, die Leiche im See zu entsorgen.» Kurz vor Prozessbeginn wollten sich auf Anfrage weder Anton R. noch sein Anwalt zu den Vorwürfen äussern.
* Namen geändert