Sie stammt aus Berner Spital
Impfskeptiker veröffentlichen Patientenakte auf Telegram

Skandal in Berner Spital: Impfskeptiker teilen auf Telegram eine Patientenakte, weil sie einen Zusammenhang zwischen Impfung und Spitaleinweisung vermuten. Das unzensierte Dokument gibt detaillierte Auskunft über eine Patientin.
Publiziert: 23.09.2021 um 10:47 Uhr
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Aktualisiert: 23.09.2021 um 13:02 Uhr
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Am Dienstag veröffentlichten Impfskeptiker die unzensierte Patientenakte aus dem Berner Spital Riggisberg.
Foto: bz

Immer wieder versuchen Corona-Skeptiker mögliche schädliche Folgen einer Impfung aufzuzeigen. In einer Telegram-Gruppe mit rund 29'000 Mitgliedern kursierte am Dienstagabend in diesem Zusammenhang ein Foto. Es ist die Patientenakte einer Frau, die ins Berner Spital Riggisberg eingewiesen wurde. Das Dokument zeigt etwa den Namen, Alter und den Beruf der betroffenen Frau.

Wie die Zeitung «20 Minuten» berichtet, vermutet die Person, die das Bild gemacht und geteilt hat, einen Zusammenhang zwischen der Impfung und der Spitaleinlieferung. Der Grund: Die Frau hatte kurz nach ihrer ersten Corona-Impfung Anfang September ärztliche Hilfe in Anspruch genommen.

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«Strafbarer Tatbestand»

Auf dem Foto sind auch die Namen und Daten anderer Patienten auf der gleichen Pflegestation zu sehen. Zudem wurde ein weiteres Bild mit den detaillierten Notizen der Ärzte- und Pflegerschaft über den Krankheitsverlauf der Frau in die Gruppe gepostet.

Inzwischen wurde das Bild aber wieder gelöscht – aus gutem Grund: «Grundsätzlich ist das Veröffentlichen von Patientendaten ein strafbarer Tatbestand und eine Verletzung des Berufsgeheimnisses, dem sich die Mitarbeitenden verpflichtet haben», sagt Petra Ming von der Berner Insel Gruppe gegenüber der Zeitung. Das Spital Riggisberg ist Teil der Insel Gruppe. Ming bestätigt, dass das Foto einen Ausschnitt des elektronischen Patientendossiers zeigt.

Personalrechtliche Konsequenzen

Laut Ming werde der Fall nun intern abgeklärt. Sollte es sich bei der Person, die das Foto gemacht hat, um eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter handeln, so hätte das personalrechtliche Konsequenzen. Das Veröffentlichen von vertraulichen Dokumenten würde auch eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Der Ehemann der Patientin ist entsetzt. «Ich bin schon sehr überrascht, dass solche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen», wie er gegenüber «20 Minuten» sagt. Er stellt klar, dass es keine Beweise dafür gäbe, dass die Spitaleinweisung seiner Frau mit der Impfung in Verbindung stehe. (bra)

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