Polizist stiess auf Insta-Bild
Bernerin (48) schlüpft für Kostümparty in Tarnanzug – Busse!

Für eine 48-jährige Bernerin hatte eine Kostümparty unangenehme Folgen: Sie zog einen Tarnanzug an – und muss jetzt eine Busse zahlen.
Publiziert: 26.06.2023 um 18:32 Uhr
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Aktualisiert: 26.06.2023 um 23:48 Uhr
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Wer keinen Armeedienst leistet, darf in der Schweiz keinen Tarnanzug tragen. Eine 48-Jährige aus dem Kanton Bern bekam dies zu spüren. Sie kassierte wegen der Verkleidung eine Busse von 200 Franken. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Sie wollte bloss ein lustiges Kostümpartybild mit ihren Instagram-Followern teilen – doch diese triviale Entscheidung kommt eine Bernerin jetzt teuer zu stehen. Weil sie einen Tarnanzug der Armee überstreifte, kassierte die 48-Jährige eine Busse von 200 Franken plus Gebühren, wie die «Berner Zeitung» (BZ) berichtet.

«Ich weiss, nicht, ob das Ganze zum Lachen oder zum Heulen ist», sagt die Bernerin. Sie habe weder eine Ahnung gehabt, dass ein solches Kostüm verboten sei, noch wollte sie politische Botschaften platzieren. Der Vorfall sei mittlerweile schon drei Jahre her. Die Frau verkleidete sich mit einem Tarnanzug ihres Kollegen, einem Oberleutnant. Dieser habe in dem Kostüm ebenfalls kein Problem gesehen.

Was die Frau offenbar nicht wusste: In der Schweiz ist das Tragen von Armeekleidung verboten, wenn die Person nicht im Dienst ist. Was als harmloses Kostüm gedacht war, rief die Berner Staatsanwaltschaft auf den Plan. Ihr Vergehen laut Strafbefehl: Unbefugtes Tragen einer Militäruniform. Laut Artikel 331 des Strafgesetzbuchs gehört solches Verhalten mit einer Busse geahndet.

Wie geriet das Bild an die Polizei?

Doch wie erfuhr die Kantonspolizei Bern überhaupt von dem Kostüm? Alles fing laut den Schilderungen der Betroffenen mit einer Anzeige ihrerseits an. Sie wollte Internet-Äusserungen melden, die ihrer Meinung nach gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen, sagte die 48-Jährige zur «BZ».

Wenig später erhielt sie eine polizeiliche Vorladung. Derselbe Polizist sei wieder im Dienst gewesen und habe ihr plötzlich eine Rechtsmittelbelehrung vorgetragen. Als Nächstes sei ihr ein privates Instagram-Bild aus dem Jahr 2020 vorgelegt worden. Darauf: die 48-Jährige in ihrem Garten. Sie trug den Tarnanzug ihres Kollegen. Ein Plastiksäbel war ebenfalls zu sehen. Ihre Theorie: Der Polizist müsse sich über sie schlaugemacht haben und hätte das Bild selbst auf ihrem Kanal entdeckt.

Polizist googelte Frau und stiess auf Insta-Bild

Die Kantonspolizei Bern nimmt den Polizisten auf Anfrage der «BZ» in Schutz. Die Anzeige der Frau sei ernst genommen und an die Staatsanwaltschaft rapportiert worden. «Um sich ein Bild der Person machen zu können, hat sich der Polizist dazu entschieden, diese Person im Internet zu googeln», schreibt die Kapo-Medienstelle. Auf die Frage, ob dies eine gängige Praxis sei, antwortete die Polizei, dass je nach Einschätzung durchaus kontrolliert werden könne, wie und wo die anzeigende Person im Internet öffentlich auftauche. Insbesondere dann, wenn eine Einvernahme anstehe.

Die Busse will die Frau nicht bezahlen. Stattdessen möchte sie gemeinnützige Arbeit leisten. (ene)

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