Tagelang hielt er das Land in Atem: Der Amok-Rentner Peter Hans Kneubühl (77) sorgte im September 2010 schweizweit für Aufruhr.
Am Mittwoch will das Obergericht nun über die Verwahrung des Querulanten entscheiden. Um 08.30 Uhr sollte die Verhandlung in Bern beginnen. Doch von Peter Hans Kneubühl fehlt jede Spur. Auf Anfrage von BLICK sagt sein Verteidiger nur: «Ich weiss auch nicht, ob er kommt. Wir werden es jetzt gleich im Saal erfahren.»
Kneubühl streikt!
Der Gerichtspräsident eröffnet die Verhandlung und bestätigt die Befürchtung aller: Kneubühl streikt wieder! Das Gericht habe am Morgen einen Brief des 77-Jährigen erhalten, in welchem er sich abgemeldet hatte.
Der Richter liest aus dem Schreiben des Amok-Rentners vor vor: «Leider muss ich feststellen, dass zum Prozess nur Leute vorgeladen werden, die bereits gegen mich geurteilt haben. Sie wiederholen einfach die Lügen.»
Wird der Fall neu aufgerollt?
Der renitente Senior forderte vom Gericht, nicht nur über die Verwahrung - sondern auch über das Schuss-Drama aus 2010 neu zu urteilen. Dafür sei die Verhandlung aber nicht gedacht, erklärt der Richter.
Den Rentner ins Obergericht zu zwingen, sieht das Gericht als nicht sinnvoll an: «Herr Kneubühl weiss, um was es gegangen wäre hier und hat entschieden, nicht zu kommen.» Die Verhandlung wird daher ohne ihn durchgeführt.
Amok-Schütze entwischte der Sondereinheit
Rückblende. Der renitente Rentner wehrte sich nach einem Erbschaftsstreit vehement gegen die Zwangsversteigerung seines Elternhauses in Biel BE.
Er verschanzte sich und schoss auf Polizisten. Einen traf er am Kopf, das Opfer überlebte den Schuss nur schwer verletzt. Danach gelang dem bewaffneten Mann die Flucht! Tagelang suchten Dutzende Einsatzkräfte nach dem älteren Herrn.
Er hielt die Polizei zum Narren
Unsanft verhaftete die Sondereinheit dann zunächst den falschen Senioren. Erst neun Tage nach dem Schuss-Drama wurde der «richtige» Kneubühl in der Nähe der Taubenlochschlucht gefasst: Polizeihund «Faro» biss den damals 67-Jährigen um 6.09 Uhr in der Früh ins Bein.
Seither sitzt der Bieler Schütze hinter Gittern – wo die Tatwaffe ist, hat er aber auch zehn Jahre später niemandem verraten.
Therapie verweigert
2013 wurde der Rentner zu einer stationären Massnahme verurteilt – ohne Erfolg! Er verweigert bis heute jegliche Therapien. Daher wollten die Behörden ihn 2017 auf dem Thorberg im normalen Strafvollzug unterzubringen. Doch der Querulant wehrte sich mittels Hungerstreik und so wurde er zurück ins Regionalgefängnis in Thun BE verlegt.
Da die angeordnete Massnahme jedoch aussichtslos war, wollten die Bewährungs- und Vollzugsdienste eine Verwahrung durchboxen. Im März 2020 urteilte das Bieler Regionalgericht dann tatsächlich, der Amok-Rentner sei ordentlich zu verwahren.
Wird Kneubühl verwahrt?
Doch diesen Entscheid lässt der nicht auf sich sitzen: Der 77-Jährige zieht vor Obergericht. Nachdem der erste Verhandlungstermin aufgrund eines Spitalaufenthaltes von Kneubühl platzte, soll der Prozess nun am Mittwoch in Bern definitiv stattfinden. Das Urteil fällt am Donnerstag.
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