Fast zehn Jahre nachdem er vor der Zwangsversteigerung seines Hauses auf Polizisten schoss, hatte sich ein Berner Gericht erneut mit dem renitenten Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl befasst: Es entschied am Freitag, dass der 76-Jährige verwahrt wird.
Das Gericht entsprach mit diesem Urteil einem Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern. Sie hatten 2018 die vom Bieler Gericht gegen Kneubühl verhängte stationäre Massnahme aufgehoben, weil sich der renitente Bieler Rentner nicht therapieren lassen wollte.
Er stellt weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft dar
Das Schweizerische Strafgesetzbuch gibt dieser Behörde das Recht, in diesem Fall bei einem Gericht die Verwahrung zu beantragen. Dies, wenn zu erwarten ist, dass der Täter weitere Taten in der Art der begangenen begeht. Die BVD des Kantons Bern sind der Ansicht, Kneubühl stelle für die Gesellschaft weiterhin eine Gefahr dar.
An der Gerichtsverhandlung in Biel, welche am Donnerstag begonnen hatte, forderte auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Verwahrung. Kneubühl selber, welcher im Regionalgefängnis Thun blieb, liess via seinen Pflichtverteidiger ausrichten, er beantrage die Abweisung des Antrags und die Entlassung aus der Sicherheitshaft.
Peter Hans Kneubühl hielt die Stadt Biel im September 2010 tagelang in Atem. Seine Liegenschaft im Bieler Lindenquartier sollte öffentlich versteigert werden. Ursache für die Räumung des Hauses war ein langer Erbschaftsstreit mit seiner Schwester. Am Tag der geplanten Hausbesichtigung, dem 8. September, verschanzte sich Kneubühl im Haus. Kontaktversuche durch Behörden und die Polizei scheiterten.
Polizist schwer verletzt
An den folgenden Tagen gab der Rentner mehrere Schüsse ab. Einer verletzte einen Polizisten schwer am Kopf. Danach gelang Kneubühl die Flucht. Mehrere Tage lang fahndete ein Grossaufgebot der Polizei erfolglos nach ihm. Erst am 17. September wurde er gefasst.
Das Bieler Regionalgericht verhängte 2013 gegen Kneubühl eine stationäre therapeutische Massnahme. Es befand, der Rentner weise einen Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn mit querulatorischer Komponente auf. Er sei nicht schuldfähig. Deshalb sei auf eine Freiheitsstrafe zu verzichten.
Das bernische Obergericht und das Bundesgericht bestätigten später im Wesentlichen dieses Urteil und insbesondere die verhängte Massnahme. Das bernische Obergericht hielt 2013 in seinem Urteil fest, Kneubühl habe geltend gemacht, seine Schwester kontrolliere einen allmächtigen Justiz- und Polizeiapparat. Der Schweizer Überwachungsstaat befinde sich im Würgegriff der Frauenbewegung. Seine eigenen kriminellen Handlungen blende der Rentner völlig aus.
Schon damals sagten die Berner Oberrichter, Kneubühl müsse die Chance einer Therapie bekommen. Doch wenn er sie nicht packe, drohe die Verwahrung. Verwahrungen werden in der Schweiz nicht oft ausgesprochen: Nach Angaben des Bundesamts für Statistik kam es 2017 zu sechs und 2018 zu sieben Verwahrungen von Personen. (SDA)
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