Nach dem Wirbel um den Konzertabbruch in der Brasserie Lorraine in Bern werden auch die Behörden aktiv: Die Berner Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft eröffnet. Dies berichtet «Bärn Today».
Wie ein Schreiben, das der Zentralredaktion vorliegt, zeigt, soll es sich beim Strafverfahren um Rassendiskriminierung handeln. Damit reagiert die Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige, welche die Junge SVP in der Diskussion um kulturelle Aneignung gegen die Verantwortlichen der Brasserie-Lorraine Genossenschaft eingereicht hatte.
Bandmitglieder würden auf ihre Ethnie reduziert
Ende Juli musste die Mundart-Band Lauwarm ihr Konzert beenden, da einige Besucher sich unwohl fühlten. Ein Band-Mitglied wurde der «kulturellen Aneignung» beschuldigt, da er als Weisser Reggae-Musik spielte – eine aus Jamaika stammende Musikrichtung. Zudem trug er Rastas – was den Vorwurf der «kulturellen Aneignung» stützte.
Wie der Präsident der Jungen SVP, David Trachsel (27), damals auf Twitter mitteilte, verstosse der Abbruch des Konzerts der Band Lauwarm gegen die Rassismus-Strafnorm. «Sollen die woken Kreise ruhig mal ihre eigenen Gesetze zu spüren bekommen», so Trachsel in seinem Post.
Trachsel zufolge handle es sich beim Konzert-Abbruch um «Rassismus gegen Weisse». Dass ein Konzert beendet werden musste, nur weil der Musiker keinen indigenen Hintergrund hätte, sei eine massive Demütigung. Die Bandmitglieder wurden zudem dadurch allein auf ihre Rasse und Ethnie reduziert.
Staatsanwalt Marco Amstutz bestätigt Today-Medien das eröffnete Strafverfahren: «Nun gilt es, die genauen Umstände für den Konzertabbruch abzuklären», sagte Amstutz. Nun müsse abgeklärt werden, ob der Straftatbestand der Rassendiskriminierung in diesem Fall zutreffe. (dzc)