Das Gebiet rund um den Bahnhof wurde abgesperrt, Geschäfte evakuiert und der Busverkehr umgeleitet: Eine Kunstfigur aus Knetmasse und Draht löste am 25. November in Bern einen grossen Polizeieinsatz aus.
Weil das Drahtmännchen wie eine selbstgebastelte Bombe aussah, hatte eine Passantin den «verdächtigen Gegenstand» der Behörde gemeldet. Experten inspizierten daraufhin die Kunstfigur und führten vorsorglich eine kontrollierte Sprengung durch.
Der mutmassliche Bombenbastler, ein Schüler der Schule für Gestaltung in Biel, habe sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen, teilte die Berner Kantonspolizei gut eine Woche nach dem Vorfall per Medienmitteilung mit. Angesichts der aktuellen Lage in Europa möge man allerdings eine gewisse Sensibilität walten lassen.
Räume durchsucht und Computer beschlagnahmt
Wie nun allerdings bekannt wird, waren die Ermittlungen damit offenbar nicht abgeschlossen. Wie der «Bund» schreibt, haben die Beamten vergangene Woche – und folglich nach Versand des Communiqués – eine Hausdurchsuchung beim Schüler durchgeführt. Die bewaffneten Polizisten hätten am frühen Morgen an der Tür geklingelt und «akribisch» Räume durchsucht sowie Computer und Handys beschlagnahmt. Zudem seien die Eltern des jungen Mannes zwei Stunden lang befragt worden, schreibt der «Bund» mit Verweis auf zwei nicht näher genannte Quellen.
Weshalb die Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, will die Polizei gegenüber dem «Bund» nicht sagen – «aus Rücksicht auf das laufende Verfahren», sagt Mediensprecher Nicolas Kessler. Hausdurchsuchungen seien im Rahmen von Ermittlungen nicht ungewöhnlich, teilt er mit. Wann diese stattfänden, hänge von verschiedenen Faktoren wie dem Verlauf der Ermittlungen ab.
Ermittlungen trotz Geständnis
Allzu kompliziert dürften sich diese allerdings nicht gestaltet haben. Der junge Mann, der das Drahtmännchen konstruiert und an einem Treppengeländer montiert hatte, hatte sich einen Tag nach dem Polizeieinsatz bei den Behörden gemeldet. Zudem hatte die Polizei in dem am 4. Dezember versandten Communiqué mitgeteilt, dass die Herkunft des verdächtigen Gegenstands «geklärt» sei.
Das Motiv war für die Polizei hingegen offenbar noch nicht hinreichend geklärt. Laut Christof Scheurer, Sprecher der Berner Staatsanwaltschaft, sei es bei der Hausdurchsuchung darum gegangen, die Darstellung des Schülers und der Schule «im Sinne einer Entlastung» zu verifizieren. Zudem halte ein Geständnis Polizei und Staatsanwaltschaft nicht davon ab, «gründlich und umfassend zu ermitteln». Schliesslich könne ein Geständnis jederzeit widerrufen werden. Weshalb die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Computer und Handys allerdings erst über eine Woche nach dem Anruf des jungen Mannes erfolgte, bleibt offen. (lha)